Es sind heute zwei neue und ein altes Betriebsratsmitglied zum neuen Betriebsrat gewählt worden. Nach § 29 muß innerhalb einer Woche eine Sitzung mit der Wahl des Vorsitzenden/Vertreters stattfinden. Was ist, wenn eins der neuen Mitglieder seit heute für 3 Wochen im Urlaub ist. Kann die erste Sitzung verschoben werden oder muß die Wahl auch in Abwesenheit dieses Mitglieds durchgeführt werden?