Hallo,
Ende März haben wir in meinem Unternehmen die Wahlen durchgeführt.
Dabei bin ich als eines der 3 Mitglieder gewählt worden. Nun haben wie rausgefunden, dass unsere Tochtergesellschaft, die am selben Betriebsort ansässig ist auch hätte mit einbezogen werden müssen.
Dadurch müssten wir auch auf 5 Betriebsratsmitglieder kommen.
Frage: ist die getätigte Wahl nun nichtig, weil es damals einfach keiner wusste. Müssen wir sie anfechten, damit wir auch für die Angestellten der Tochterfirma zuständig sind.
Mit freundlichen Grüßen