Freistellung sofort wirksam ?
Unser neue BR (9 Mitglieder) hat mich als 2. Vorsitzenden freigestellt. Ab wann gilt die Freistellung? Was bedeutet §38.2 BetrVG konkret (Beratung mit dem Arbeitgeber)?????
Bitte auch E-Mail an a-wieland@gmx.de
vielen Dank Axel Wieland
Dringend !!!!!
Community-Antworten (1)
02.06.2006 um 10:16 Uhr
Hallo gollum, vor einer endgültigen Entscheidung für einen Freigestellten ist mit dem AG darüber zu beraten. Nach der Beratung wird der Freigestellte vom BR gewählt und dem AG der Name mitgeteilt. Bevor der AG keine Einverständniserklärung gegeben hat oder die Zweiwochenfrist für die Anrufung der Einigungsstelle nicht abgelaufen ist, darf der Freigestellte nicht generell seiner beruflichen Tätigkeit fernbleiben.
Nachzulesen im Kommentar von Däubler oder Fitting zum § 38 BetrVG.
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