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Ruhepausen -was passiert bei Verstößen?

H
Hennig
Jan 2018 bearbeitet

hallo grüss euch meine frage ist wir haben mitarbeiter in unserem betrieb die bis 22.00 uhr arbeiten manchmal auch länger so dass die ruhezeit zwischen dem nächsten tag genau 11h beträgt jedoch gibt es mitarbeiter die auf die öffentlichen verkehrsbetriebe angewiesen sind und wegen der späten abendzeit einen heimweg von ca 1h haben
meine frage ist: ist das so ok da ja die 11 std eingehalten werden unabhängig von der zeit die der arbeiter benötigt um nach hause zu kommen was passiert eigentlich wenn mitarbeiter freiwillig die ruhezeit unterschreiten obwohl der betriebsrat arbeitgeber und arbeitnehmer informiert hat das dies nicht zulässig ist wer hafftet zb für unfälle und ist der betriebsrat da raus wenn er beide seite informiert das dies nicht rechtens ist danke für eure antworten

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Community-Antworten (5)

K
Klaus

01.06.2006 um 19:05 Uhr

Hallo Henning,

das Arbeitszeitgesetz interessiert sich nicht für den Heimweg. Es ist lediglich geregelt, dass zwischen zwei Arbeitseinsätzen mindestens 11 Stunden liegen müssen (für die, die jetzt aufschreien: ja, es gibt hier und da Sonderregelungen, weiß ich, aber die erhöhen nicht die Lesbarkeit dieses Beitrags).

Die Dauer der Heimfahrt ist somit das Problem des jeweiligen Arbeitnehmers.

Was Mitarbeiter freiwillig tun, ist irrelevant. Der Arbeitgeber darf sie nicht vor Ablauf der Ruhezeit beschäftigen, auch wenn sich eigentlich alle Beteiligten einig wären. Der BR kann so oder so nicht belangt werden, denn §23 f. ArbZG nimmt ausdrücklich den Arbeitgeber in die Pflicht.

Viele Grüße Klaus

F
fasi1962

01.06.2006 um 22:56 Uhr

Wenn ich Dich richtig verstanden habe ist um 22.00 Uhr Feierabend. 11 Stunden weiter ist 09.00 Uhr. Arbeiten die Kollegen dann wieder? Die hätten dann ja einen 13 Stunden Tag.

Ich empfehle Dir auch ins Arbeitszeitgesetz zu schauen.

H
Hennig

02.06.2006 um 03:42 Uhr

ist der betriebsrat nicht verplichtet gegen die nicht einhaltung vorzugehen und verletzt somit seine pflichten und was ist wenn ein teil der betriebsratsmitglieder dies dulden und andere strickt dagegen sind aber nicht in der mehrheit

K
Kölner

02.06.2006 um 21:12 Uhr

@Henning Wenn ich Deine "vielleicht-Frage" von 01:42 als selbige verstehen darf, dann empfehle ich als Basis für weitere Auseinandersetzungen den § 80 BetrVG - da ist dann auch der Arbeitsauftrag des BR geregelt!

V
Verkehr

03.07.2006 um 16:54 Uhr

Hallo, als BR eines Verkehrsbetriebes folgendes :

In Krankenhäuser und Verkehrsbetrieben kann die Ruhe Zeit auf 10 Stunden gesenkt werden.Des weiteren kann durch Öffnungsklausen in Tarifverträgen auch diese Zeit noch unterschritten werden.

Mit kollegialen Grüßen

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