Ruhepausen -was passiert bei Verstößen?
hallo grüss euch
meine frage ist wir haben mitarbeiter in unserem betrieb die bis 22.00 uhr arbeiten manchmal auch länger
so dass die ruhezeit zwischen dem nächsten tag genau 11h beträgt jedoch gibt es mitarbeiter die auf die öffentlichen verkehrsbetriebe angewiesen sind und wegen der späten abendzeit einen heimweg von ca 1h haben
meine frage ist: ist das so ok da ja die 11 std eingehalten werden unabhängig von der zeit die der arbeiter benötigt um nach hause zu kommen
was passiert eigentlich wenn mitarbeiter freiwillig die ruhezeit unterschreiten obwohl der betriebsrat arbeitgeber und arbeitnehmer informiert hat das dies nicht zulässig ist wer hafftet zb für unfälle und ist der betriebsrat da raus wenn er beide seite informiert das dies nicht rechtens ist
danke für eure antworten
Community-Antworten (5)
01.06.2006 um 19:05 Uhr
Hallo Henning,
das Arbeitszeitgesetz interessiert sich nicht für den Heimweg. Es ist lediglich geregelt, dass zwischen zwei Arbeitseinsätzen mindestens 11 Stunden liegen müssen (für die, die jetzt aufschreien: ja, es gibt hier und da Sonderregelungen, weiß ich, aber die erhöhen nicht die Lesbarkeit dieses Beitrags).
Die Dauer der Heimfahrt ist somit das Problem des jeweiligen Arbeitnehmers.
Was Mitarbeiter freiwillig tun, ist irrelevant. Der Arbeitgeber darf sie nicht vor Ablauf der Ruhezeit beschäftigen, auch wenn sich eigentlich alle Beteiligten einig wären. Der BR kann so oder so nicht belangt werden, denn §23 f. ArbZG nimmt ausdrücklich den Arbeitgeber in die Pflicht.
Viele Grüße Klaus
01.06.2006 um 22:56 Uhr
Wenn ich Dich richtig verstanden habe ist um 22.00 Uhr Feierabend. 11 Stunden weiter ist 09.00 Uhr. Arbeiten die Kollegen dann wieder? Die hätten dann ja einen 13 Stunden Tag.
Ich empfehle Dir auch ins Arbeitszeitgesetz zu schauen.
02.06.2006 um 03:42 Uhr
ist der betriebsrat nicht verplichtet gegen die nicht einhaltung vorzugehen und verletzt somit seine pflichten und was ist wenn ein teil der betriebsratsmitglieder dies dulden und andere strickt dagegen sind aber nicht in der mehrheit
02.06.2006 um 21:12 Uhr
@Henning Wenn ich Deine "vielleicht-Frage" von 01:42 als selbige verstehen darf, dann empfehle ich als Basis für weitere Auseinandersetzungen den § 80 BetrVG - da ist dann auch der Arbeitsauftrag des BR geregelt!
03.07.2006 um 16:54 Uhr
Hallo, als BR eines Verkehrsbetriebes folgendes :
In Krankenhäuser und Verkehrsbetrieben kann die Ruhe Zeit auf 10 Stunden gesenkt werden.Des weiteren kann durch Öffnungsklausen in Tarifverträgen auch diese Zeit noch unterschritten werden.
Mit kollegialen Grüßen
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