Erstellt am 01.06.2006 um 09:44 Uhr von Rollie
Eine ziemlich zweideutige Frage.
Kündigung seitens AG oder Kündigung seitens Mitarbeiter ???
Wenn der AG kündigt, muß er den BR anhören. Wenn der Mitarbeiter kündigt, geht das den Betriebsrat nichts an, da hier seine Mitbestimmung logischerweise nicht berührt wird. Wenn der AG den BR informiert, dann möglicherweise im Sinne vertrauensvoller Zusammenarbeit zwecks Information / zur Kenntnisnahme.