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Betriebsratswahl - ist die Wahl gültig wenn die Wahlurne tagelang im Büro herumstand, meistens natürlich unbeaufsichtigt ?

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Nov 2016 bearbeitet

hallo, wir hatten betriebsratswahlen. die stimmzettel konnten in einem zeitraum von 8 tagen abgegeben werden, also je nach lust und laune und die wahlurne stand tagelang im büro herum, meistens natürlich unbeaufsichtigt.

ist diese wahl dennoch rechtkräftig?

  1. frage:

wir sind ein betrieb mit vielen aussenstellen im umkreis von 30km. ein mitarbeiter soll nun in einen anderen betrieb versetzt werde,was er möglichst mit allen mitteln vermeiden möchte. wenn dieser mitarbeiter nun betriebsrat wäre ( jeder betrieb hat seine eigenen betriebsräte) könnte er dann dennoch versetzt werden? ( in seinem arbeitsvertrag steht das er auch in adere betriebe eingesetzt werden kann, was allerdigs die letzten 8 jahre nicht einmal gemacht wurde.

wo kann man diese infos herbekommen?

danke für eure hilfe

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Community-Antworten (1)

V
viktor

01.06.2006 um 10:45 Uhr

Das Wahlverfahren mag zweifelhaft sein. Gültig ist das Ergebnis, wenn es nicht 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses angefochten wird.

BR-Mitglieder können nicht einfach versetzt werden, wenn es zum Verlust des Mandats führt. Hier gilt der § 103 BetrVG.

Die Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag ist da kein Freibrief.

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