Erstellt am 30.05.2006 um 22:51 Uhr von sh_9260
Muss er nicht, Ersatzmitglieg laden genügt.
§ 29 Einberufung der Sitzungen
(2)........................
.......... Der Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied oder für einen verhinderten Jugend- und Auszubildendenvertreter das Ersatzmitglied zu laden.
Erstellt am 30.05.2006 um 23:22 Uhr von trulkopf
So eindeutig würd ich das nicht sagen und praktiziere es auch nicht. Jedes ordentliche Mitglied bekommt eine Einladung selbst wenn es sich im Vorfeld schon als abwesend erklärt, denn- vielleicht sieht das ordentliche Mitglie auf der Einladung ja einen TOP der es veranlast eben doch zur Sitzung zu kommen oder ändert aus sonst einem Grund seine Meinung.
Erstellt am 31.05.2006 um 01:02 Uhr von Michael-W
@trulkopf...
ganz meine Meinung.
Vorsicht mit der Nichteinladung von ordentlichen Mitgliedern.
Vielleicht hat sich ja auch was geändert in den Plänen des vermeintlich
verhinderten Mitglieds.
Gruss
Michael-W