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Schulungen Wirtschafsausschuß

W
waupe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebes Forum brauche eure Hilfe. Wir sind neu gewählt und 7 BR Mitglieder. Wir wollen jetzt einen Wirtschaftsausschuß wählen. 2 aus dem BR-Mitgliedern 1 aus der Belegschaft. Dieser (kleine Vorkenntnisse) würde das Amt auch übernehmen wenn er die entsprechenden Schulungen besuchen darf. Darf dieser Mitarbeiter diese Schulungen besuchen wie ein ordendliches BR-Mitglied?

Noch einen schönen Abend Waupe

3.23507

Community-Antworten (7)

F
Fayence

30.05.2006 um 22:37 Uhr

waupe, es scheitert schon daran, dass Ihr in den Wirtschaftsausschuss kein Nicht-BR-Mitglied wählen könnt. Noch nicht einmal ein Ersatzmitglied. Damit düfte sich die Frage erübrigt haben.

S
sh_9260

31.05.2006 um 00:29 Uhr

@Fayence Jetzt verwirrst du mich aber ?? §107 sagt da aber was anderes. und Fitting §107RN25 bejaht auch die Schulung der nicht BR's.

F
Fayence

31.05.2006 um 00:36 Uhr

@ sh_9260

Du darfst Dich zu Recht irritiert fühlen! Mea culpa, ziehe meine Antwort 31335 hochoffiziell zurück!

S
sh_9260

31.05.2006 um 00:39 Uhr

@Fayence OK ich sags auch keinem weiter :-)))

F
Fayence

31.05.2006 um 00:59 Uhr

@ sh_9260

Danke! ;-)) Vor allem kam Dein Hinweis punktgenau zur rechten Zeit!

W
Waupe

02.06.2006 um 20:56 Uhr

Hallo liebes Forum ich bin ein wenig verwirrt. Habe jetzt gelesen das Schulungen für den Wirtschaftsausschuß nur für die BR mitglieder bezahlt werden. Man geht davon aus das nicht BR Mitglieder nur mit dem demetsprechenden Wissen gewählt werden dürfen,und somit keinen Schulungsanspruch haben. Stimmt das?

Grüße

K
Kölner

02.06.2006 um 21:06 Uhr

Das hast Du richtig gelesen, aber ein Schulungsanspruch kann er dennoch haben (LAG Bremen). Der § 37 Abs. 6 BetrVG könnte m.E. dennoch auch für diese Kollegen sinngemäß angewandt werden!

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