Schulungen Wirtschafsausschuß
Hallo liebes Forum brauche eure Hilfe. Wir sind neu gewählt und 7 BR Mitglieder. Wir wollen jetzt einen Wirtschaftsausschuß wählen. 2 aus dem BR-Mitgliedern 1 aus der Belegschaft. Dieser (kleine Vorkenntnisse) würde das Amt auch übernehmen wenn er die entsprechenden Schulungen besuchen darf. Darf dieser Mitarbeiter diese Schulungen besuchen wie ein ordendliches BR-Mitglied?
Noch einen schönen Abend Waupe
Community-Antworten (7)
30.05.2006 um 22:37 Uhr
waupe, es scheitert schon daran, dass Ihr in den Wirtschaftsausschuss kein Nicht-BR-Mitglied wählen könnt. Noch nicht einmal ein Ersatzmitglied. Damit düfte sich die Frage erübrigt haben.
31.05.2006 um 00:29 Uhr
@Fayence Jetzt verwirrst du mich aber ?? §107 sagt da aber was anderes. und Fitting §107RN25 bejaht auch die Schulung der nicht BR's.
31.05.2006 um 00:36 Uhr
@ sh_9260
Du darfst Dich zu Recht irritiert fühlen! Mea culpa, ziehe meine Antwort 31335 hochoffiziell zurück!
31.05.2006 um 00:39 Uhr
@Fayence OK ich sags auch keinem weiter :-)))
31.05.2006 um 00:59 Uhr
@ sh_9260
Danke! ;-)) Vor allem kam Dein Hinweis punktgenau zur rechten Zeit!
02.06.2006 um 20:56 Uhr
Hallo liebes Forum ich bin ein wenig verwirrt. Habe jetzt gelesen das Schulungen für den Wirtschaftsausschuß nur für die BR mitglieder bezahlt werden. Man geht davon aus das nicht BR Mitglieder nur mit dem demetsprechenden Wissen gewählt werden dürfen,und somit keinen Schulungsanspruch haben. Stimmt das?
Grüße
02.06.2006 um 21:06 Uhr
Das hast Du richtig gelesen, aber ein Schulungsanspruch kann er dennoch haben (LAG Bremen). Der § 37 Abs. 6 BetrVG könnte m.E. dennoch auch für diese Kollegen sinngemäß angewandt werden!
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