Erstellt am 30.05.2006 um 20:37 Uhr von Fayence
waupe,
es scheitert schon daran, dass Ihr in den Wirtschaftsausschuss kein Nicht-BR-Mitglied wählen könnt. Noch nicht einmal ein Ersatzmitglied. Damit düfte sich die Frage erübrigt haben.
Erstellt am 30.05.2006 um 22:29 Uhr von sh_9260
@Fayence
Jetzt verwirrst du mich aber ??
§107 sagt da aber was anderes.
und Fitting §107RN25 bejaht auch die Schulung der nicht BR's.
Erstellt am 30.05.2006 um 22:36 Uhr von Fayence
@ sh_9260
Du darfst Dich zu Recht irritiert fühlen! Mea culpa, ziehe meine Antwort 31335 hochoffiziell zurück!
Erstellt am 30.05.2006 um 22:39 Uhr von sh_9260
@Fayence
OK ich sags auch keinem weiter :-)))
Erstellt am 30.05.2006 um 22:59 Uhr von Fayence
@ sh_9260
Danke! ;-)) Vor allem kam Dein Hinweis punktgenau zur rechten Zeit!
Erstellt am 02.06.2006 um 18:56 Uhr von Waupe
Hallo liebes Forum
ich bin ein wenig verwirrt.
Habe jetzt gelesen das Schulungen für den Wirtschaftsausschuß nur für die BR mitglieder bezahlt werden. Man geht davon aus das nicht BR Mitglieder nur mit dem demetsprechenden Wissen gewählt werden dürfen,und somit keinen Schulungsanspruch haben. Stimmt das?
Grüße
Erstellt am 02.06.2006 um 19:06 Uhr von Kölner
Das hast Du richtig gelesen, aber ein Schulungsanspruch kann er dennoch haben (LAG Bremen). Der § 37 Abs. 6 BetrVG könnte m.E. dennoch auch für diese Kollegen sinngemäß angewandt werden!