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Behandlung durch den Betriebsarzt

T
TarBer
Jul 2018 bearbeitet

Hallo Liebe Gemeinde,

möchte mich darüber informieren ob der Arbeitgeber den Betriebsrat vorschreiben darf oder ob hier die Freie Arztwahl gilt?

Ist die Behandlung durch einen anderen Betriebsarzt an bestimmte Vorraussetzungen gebunden?

Danke für die Rückmeldungen

89603

Community-Antworten (3)

C
Challenger

08.07.2018 um 15:12 Uhr

Grundsätzlich darf kein Beschäftigter gezwungen werden, an einer arbeitsmedizinischen Vorsorge teilzunehmen, da es sich hierbei um persönliche Selbstbestimmungsrechte handelt. Weiter hat ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin freie Arztwahl. Arbeitnehmer können daher nicht gezwungen werden, sich vom Betriebsarzt ihres Arbeitgebers beraten und untersuchen zu lassen. Sie können die erforderlichen Untersuchungen auch bei einem Arzt ihrer Wahl durchführen lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Arzt über die jeweils erforderlichen Eignung verfügt.

(Hinweis: Wählt der Arbeitnehmer einen eigenen Arzt, muss der Arbeitgeber diese Kosten nicht übernehmen. Der Arbeitsausfall muss vom Arbeitgeber nur in der Größenordnung akzeptiert werden, die das Aufsuchen des Betriebsarztes verursacht hätte - vergl. "Leitfaden für Betriebsärzte zu arbeitsmedizinischen Untersuchungen" der DGUV, S.11, Nr.11 )

Quelle : Muss ein Mitarbeiter für arbeitsmedizinische Untersuchungen - KomNet https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/12964

P
paula

08.07.2018 um 21:06 Uhr

"möchte mich darüber informieren ob der Arbeitgeber den Betriebsrat vorschreiben darf oder ob hier die Freie Arztwahl gilt?"

also den Satz verstehe wer will... ich nicht....

P
Pjöööng

09.07.2018 um 12:56 Uhr

Paula, ich schenke Dir ein "z", vielleicht hilft dieses beim Verständnis...

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