Behandlung durch den Betriebsarzt
Hallo Liebe Gemeinde,
möchte mich darüber informieren ob der Arbeitgeber den Betriebsrat vorschreiben darf oder ob hier die Freie Arztwahl gilt?
Ist die Behandlung durch einen anderen Betriebsarzt an bestimmte Vorraussetzungen gebunden?
Danke für die Rückmeldungen
Community-Antworten (3)
08.07.2018 um 15:12 Uhr
Grundsätzlich darf kein Beschäftigter gezwungen werden, an einer arbeitsmedizinischen Vorsorge teilzunehmen, da es sich hierbei um persönliche Selbstbestimmungsrechte handelt. Weiter hat ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin freie Arztwahl. Arbeitnehmer können daher nicht gezwungen werden, sich vom Betriebsarzt ihres Arbeitgebers beraten und untersuchen zu lassen. Sie können die erforderlichen Untersuchungen auch bei einem Arzt ihrer Wahl durchführen lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Arzt über die jeweils erforderlichen Eignung verfügt.
(Hinweis: Wählt der Arbeitnehmer einen eigenen Arzt, muss der Arbeitgeber diese Kosten nicht übernehmen. Der Arbeitsausfall muss vom Arbeitgeber nur in der Größenordnung akzeptiert werden, die das Aufsuchen des Betriebsarztes verursacht hätte - vergl. "Leitfaden für Betriebsärzte zu arbeitsmedizinischen Untersuchungen" der DGUV, S.11, Nr.11 )
Quelle : Muss ein Mitarbeiter für arbeitsmedizinische Untersuchungen - KomNet https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/12964
08.07.2018 um 21:06 Uhr
"möchte mich darüber informieren ob der Arbeitgeber den Betriebsrat vorschreiben darf oder ob hier die Freie Arztwahl gilt?"
also den Satz verstehe wer will... ich nicht....
09.07.2018 um 12:56 Uhr
Paula, ich schenke Dir ein "z", vielleicht hilft dieses beim Verständnis...
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