Erstellt am 30.05.2006 um 15:04 Uhr von Fayence
angelika,
informieren muss Euch Euer AG. Es dürfte jedoch seine freie unternehmerische Entscheidung sein, die Lohn- und Gehaltsabrechnung auszugliedern.
An Stelle der Buchhaltung würde ich mich auch auf meine Spezifität berufen; aber niemand ist unersetzlich! Vielleicht ist dieses Fremdunternehmen sogar auf Eure Sparte spezialisiert, auch das soll es geben.
Ich sehe in dieser Beziehung wenig bis keine Eingriffsmöglichkeiten des BR!
Erstellt am 30.05.2006 um 17:16 Uhr von slowfoxx
für mich stellt sich nicht die Frage des outcourcen sondern: Was soll denn mit dem bisher in der Gehaltsabrechnung tätigen Kollegen passieren? Denn um deren Arbeitsplatzsicherung sollte es dann gehen.
Erstellt am 30.05.2006 um 17:39 Uhr von angelika
wir glauben, dass der Arbeitgeber durch die Ausgliederung der Lohn und Gehaltsabrechnung eine Halbtagskraft in der Buchhaltung kündigen will.
Die Ausgliederung soll zum 1. Juli erfolgen.
Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat darüber noch nicht informiert.
Erstellt am 30.05.2006 um 18:49 Uhr von slowfoxx
hallo,
"wir glauben" ist nicht gut. Fragt bei der GL nach - im Interesse der betroffenden Kollegin - . Kann ggf. ein anderer Arbeitsplatz im Unternehmen für sie gefunden werden? Gibt es andere Möglichkeiten wie z.B. Aufhebungsvertrag, ATZ, usw. ! Was sagt die Kollegin? ist sie informiert? Also mein Vorschlag wäre: Erstmal an die GL herantreten und Infos einholen.
Erstellt am 30.05.2006 um 22:52 Uhr von Ramses II
"Laut unserer Buchhaltung ist die Abrechnung der Gehälter sehr spezifisch (wir sind ein Bundesligafußballverein) und von einem externen Unternehmen nicht wirklich durchführbar."
Dieses Argument trifft merkwürdigerweise bei jedem Outsourcing zu.