Ausgliederungen in Töchter GmBh
Erst mal einen Guten Abend zusammen. Ich habe eine etwas komplizierte Frage, die ich alleine bzw. unser Gremium nicht beantworten kann. Also es ist so, dass unser Betriebsrat nun seit Mai 2005 existent ist, nachdem wir damals von rund 125 Arbeitnehmern gewählt wurden. Im vergangenen Jahr, im Dezember hat unser Arbeitgeber 12 Arbeitnehmer einfach angekündigt, dasss sie ausgegliedert werden in drei GmBh-Töchter, weil er sich über diese Arbeitnehmer einfach geärgert hat. Klever wie er war hat er sich einfach einige vorrätige GmBh bei einem Rechtsanwalt gekauft, die zwar nur auf dem Papier existierten, aber tatsächlich einen Tarifvertrag mit der CG abgeschlossen gehabt haben. Vor knapp vier Wochen bekamen jetzt die Kollegen einen Brief nach Hause und bekamen mitgeteilt, dass sie ausgegliedert sind und bei Zustimmung zur Ausgliederung ca. 300 Euros weniger verdienen werden, ab dem Zeitpunkt der Ausgliederung. Den Job der Abteilungen gibt es bei uns auch dann nicht mer, so dass sie sonst gekündigt bekämen würden. Jetzt die Frage: Wie ist das mit dem 613a Bürgerliches GB? Muss da nicht erst mal ein Jahr lang alle alten Vertragsteile übernommen werden? Kann ein Arbeitgeber so vorgehn?
Community-Antworten (7)
15.03.2008 um 23:41 Uhr
Hallo Probleme, arbeiten die betroffenen Kollegen gemeinsam in einer Abteilung bzw. in einem Betriebsteil ? Will euer AG wirklich eine GmbH kaufen um 12 MA loszuwerden ? Ist der Betriebsrat zu dieser Maßnahme angehört worden ? Habt ihr einen guten Anwalt ?
16.03.2008 um 10:25 Uhr
DU liest aber auch nicht richtig, brvu4! 3 GmBh. In jeder kommen 4 Arbeitnehmer. Die Ausgegliederten wissen auch bescheid und 3 GmBh kosten auch nicht so irre viel wie man meint: Mit allem drum und dran hat mein Arbeitgeber vielleicht 85000 Euros ausgegeben. Hast Du noch eine brauchbare Frage?
16.03.2008 um 10:41 Uhr
Probleme, Du willst uns aufs Glatteis führen, stimmt's? Bist in Vorbereitungen für den 1. April?
So wie Du die Frage stellst, weißt Du die Antwort sicher selbst ;-)
16.03.2008 um 11:21 Uhr
Nein das ist nicht so. Hast Du denn dann eine kompetente Antwort?
16.03.2008 um 12:24 Uhr
Probleme, wenn Dein AG in eine bestehende Gesellschaft mit TV ausgliedert, dann gilt der neue TV. Würde bei dieser Konstellation einen RA befragen. Erscheint mir alles etwas zu sehr konstruiert.
16.03.2008 um 13:18 Uhr
Probleme, welchen Zweck sollte ein AG mit so einer abstrusen Aktion bezwecken? Da wäre es für ihn doch günstiger gewesen, betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen.
Ansonsten kann ich Lotte nur zustimmen.
17.03.2008 um 12:31 Uhr
Hallo, eine Ausgliederung in eine neue GmbH mit einem TV bedeutet nicht immer, dass dieser TV auch gilt( auch nach einem Jahr nicht). Ich würde mir genau die Arbeitsverträge anschauen. Ich glaube es gibt neue BAG Sprechung. Auf jeden Fall mit einem Anwalt sprechen.
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