Erst mal einen Guten Abend zusammen.
Ich habe eine etwas komplizierte Frage, die ich alleine bzw. unser Gremium nicht beantworten kann. Also es ist so, dass unser Betriebsrat nun seit Mai 2005 existent ist, nachdem wir damals von rund 125 Arbeitnehmern gewählt wurden. Im vergangenen Jahr, im Dezember hat unser Arbeitgeber 12 Arbeitnehmer einfach angekündigt, dasss sie ausgegliedert werden in drei GmBh-Töchter, weil er sich über diese Arbeitnehmer einfach geärgert hat. Klever wie er war hat er sich einfach einige vorrätige GmBh bei einem Rechtsanwalt gekauft, die zwar nur auf dem Papier existierten, aber tatsächlich einen Tarifvertrag mit der CG abgeschlossen gehabt haben. Vor knapp vier Wochen bekamen jetzt die Kollegen einen Brief nach Hause und bekamen mitgeteilt, dass sie ausgegliedert sind und bei Zustimmung zur Ausgliederung ca. 300 Euros weniger verdienen werden, ab dem Zeitpunkt der Ausgliederung. Den Job der Abteilungen gibt es bei uns auch dann nicht mer, so dass sie sonst gekündigt bekämen würden.
Jetzt die Frage: Wie ist das mit dem 613a Bürgerliches GB? Muss da nicht erst mal ein Jahr lang alle alten Vertragsteile übernommen werden? Kann ein Arbeitgeber so vorgehn?