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Wann wird die Betriebsratswahl ungültig? Personen wussten nicht bescheid.

A
axelr25
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

bei uns soll es eine Betriebsratswahl geben, jetzt interessiert mich die Frage wenn es Persohnen gibt die z.B. in der Berufschule sich befinden aber Wahlberechtigt sind und nicht offiziel benachrichtigt wurden da Sie sich im Blockunterricht befinden ist dann die Wahl so überhaupt gültig?

MfG axelr

3.55002

Community-Antworten (2)

B
BMW

29.05.2006 um 18:05 Uhr

Hallo axelr25

Die Frage dürfte sich doch erübrigen Es wird nicht jeder persönlich darauf hingewiesen das demnächst eine BR - Wahl statt findet ! Es wird am schwarzen Brett für alle aus gehangen .

Gruß BMW

H
Hirnixxl

29.05.2006 um 19:03 Uhr

@BMW Ich denke du irrst dich.

  1.   Schriftliche Stimmabgabe - Briefwahl (§ 24 ff. WO)
    

Wer am Tag der Betriebsratswahl verhindert ist, hat die Möglichkeit, seine Stimme schriftlich im Wege der Briefwahl abzugeben. Die Übersendung der Wahlunterlagen ist Voraussetzung für eine Briefwahl und erfolgt entweder auf ausdrückliches Verlangen des Wählers oder von Amts wegen durch den Wahlvorstand. Eine Übersendung von Amts muss erfolgen, wenn dem Wahlvorstand bekannt ist, dass der Wahlberechtigte zum Zeitpunkt der Betriebsratswahl nicht im Betrieb ist. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall verpflichtet, dem Wahlvorstand Auskunft über den betroffenen, d.h. verhinderten Personenkreis zu geben, damit dieser seiner Amtspflicht nachkommen kann.

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