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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wir erreichen nach der Betriebsratswahl die Mindestanzahl an Mitgliedern nicht. Was tun?

C
cassie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe ein großes Anliegen. Vielleicht können Sie mir ja helfen?

Wir haben letzte Woche Betriebsratswahl gehabt. Wir mußten 9 Personen wählen.

Wir hatten 2 Listen. Unsere Liste mit 5 Personen ist komplett gewählt worden. Die restlichen 4 Sitze wurden von der anderen Liste gestellt. Die 4 Personen von der anderen Liste haben nach der Wahl zum Betriebsratmitglied dieses Amt abgelehnt. Ich gehe davon aus, daß auch die Ersatzmitglieder von der anderen Liste (wir haben leider nicht genug Personen gehabt) auch ablehnen werden.

Jetzt meine Frage:

Hat unsere Liste eine Chance mit 5 Personen den Betriebsrat zu stellen oder muß neu gewählt werden?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen

B. Gerome

3.04602

Community-Antworten (2)

L
Lotte

04.05.2006 um 23:31 Uhr

Also normalerweise steht in §13 des BetrVG: Das es Neuwahlen gibt , "wenn die Gesamtzahl der BR nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der BR gesunken ist."

Aber in eurem Fall stellt sich dann die Frage, ob die andere Liste sich nochmal zur Wahl stellen darf, denn es kann doch nicht sein, dass ich solange zurücktrete bis mir das Wahlergebnis passt?

M
merlin

05.05.2006 um 09:09 Uhr

Guten Morgen, Deine Frage wurde vor ein paar Tagen schon einmal diskutiert unter "Verfahren, wenn zuwenige Mitglieder nach der Wahl", lies dort mal nach. Gruß, Merlin

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