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Schwerbehinderte und Probezeit

Z
Zeki
Jul 2018 bearbeitet

Hallo, Haben Schwerbehinderte auch die normale Probezeit von 6 Monaten oder ist sie gekürzt. Dankeschön.

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Community-Antworten (2)

C
celestro

05.07.2018 um 20:36 Uhr

https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Probearbeitsverhaeltnis/77c405i1p/

Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz ... bitte nicht mit Probezeit verwechslen (die kann auch kürzer als 6 Monate sein).

I
ickederdicke

06.07.2018 um 09:02 Uhr

Wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag vereinbart ist gilt die 6 Monatsregel. Die Schwerbehinderung greift auch erst nach den ersten 6 Monaten als Schutzfaktor.

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