Schwerbehinderte und Probezeit
Hallo, Haben Schwerbehinderte auch die normale Probezeit von 6 Monaten oder ist sie gekürzt. Dankeschön.
Community-Antworten (2)
05.07.2018 um 20:36 Uhr
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Probearbeitsverhaeltnis/77c405i1p/
Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz ... bitte nicht mit Probezeit verwechslen (die kann auch kürzer als 6 Monate sein).
06.07.2018 um 09:02 Uhr
Wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag vereinbart ist gilt die 6 Monatsregel. Die Schwerbehinderung greift auch erst nach den ersten 6 Monaten als Schutzfaktor.
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