Überstunden bei freigestellten teilzeitbeschäftigten BR-Mitgliedern?
wir haben eine freigestellte teilzeitbeschäftigte br-kollegin (4 std. pro tag), die z.b. an br-sitzungs- und ausschuss-tagen überstunden macht und dann in form von mehrtägigen freizeittagen ausgleicht. die anderen br-mitgliedern sind der meinung, dass ihr diese überstunden nur bei ganztägigen seminaren und betriebsratssitzungen zustehe. sie könne und müsse ihre arbeitszeit an den sitzungstagen so legen, dass keine überstunden anfallen. ist das in diesem fall "vorteilsnahme" eines br-mitgliedes und mit welchen evt. konsequenzen hat sie im schlimmsten fall zu rechnen?
gibt es hierüber ein bag-urteil oder ähnliches oder welcher arbeitsrechtler von euch kann eine fundierte auskunft darüber geben? die sache eilt.
Community-Antworten (1)
26.05.2006 um 11:24 Uhr
Hallo leo, in diesen Fall greift der § 37 Abs. 3 BetrVG. Siehe auch die Kommentare von Däubler und Fitting datu.
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