die anderen br-mitgliedern sind der meinung, dass ihr diese überstunden nur bei ganztägigen seminaren und betriebsratssitzungen zustehe. sie könne und müsse ihre arbeitszeit an den sitzungstagen so legen, dass keine überstunden anfallen. ist das in diesem fall "vorteilsnahme" eines br-mitgliedes und mit welchen evt. konsequenzen hat sie im schlimmsten fall zu rechnen?
gibt es hierüber ein bag-urteil oder ähnliches oder welcher arbeitsrechtler von euch kann eine fundierte auskunft darüber geben? die sache eilt.
Unsere Seminarempfehlung
Freigestellte Betriebsratsmitglieder Teil 1
Ihr erfolgreicher Einstieg in die Freistellung