Erstellt am 25.05.2006 um 13:56 Uhr von p.g.
Eine Stützunterschrift wird nicht für einzelne Kandidaten geleistet sondern für die Liste.
In euerm Fall reichen 3 Stützunterschriften.
Wiso dürfen andere BRM keine Stützunterschriften leisten?? Das ist Unfug!
Erstellt am 25.05.2006 um 14:03 Uhr von vaderpeter
Habe ich da was falsch verstanden? Ich dachte selbst vorgeschlagene BR-Kandidaten dürfen andere Kandidaten nicht mit der Unterschrift auf der Vorschlagsliste unterstützen?
Dürfen die Mitglieder des Wahlvorstandes denn eine Stützunterschrift leisten?
Erstellt am 25.05.2006 um 14:05 Uhr von p.g.
Auch der Wahlvorstand darf Stützunterschriften leisten. Er darf sich sogar als BR aufstellen lassen ( sofern er mind. 18 Jahre alt ist und in dem Betrieb mind. 6 Monate beschäftigt ist).
Selbst alle 5 Kandidaten können sich stützen und ist vollkommen rechtens, sieht nur etwas komisch aus.
Erstellt am 25.05.2006 um 14:06 Uhr von Mona-Lisa
auch der Wahlvorstand darf mitspielen und eine Stützunterschrift leisten!
Erstellt am 25.05.2006 um 16:20 Uhr von w-j-l
p.g.
warum findest Du, dass das komisch aussieht, wenn es nach BetrVG zulässig ist?
Erstellt am 25.05.2006 um 18:08 Uhr von p.g.
@w-j-l,
wenn die Kollegen keine Stützunterschriften leisten wollen, könnte man auf die Idee kommen dass die Kandidaten nicht gewollt sind. Die anderen könnten argumentieren "die sind nur BR geworden weil sie sich selbst stützen und wählen".
Ich meine es wäre halt schöner wenn die Kandidaten von der Belegschaft Stützunterschriften bekommen.
Ist aber nur meine Meinung.
Erstellt am 25.05.2006 um 18:12 Uhr von w-j-l
Wer schaut denn da drauf, außer dem WV? Veröffentlicht wird doch am Ende nur die Kandidatenliste.
Nix für ungut p.g. Hat nichts mit Kritik an Deiner Meinung zu tun.