Nur ein Kandidat für die Wahl des GBR-Vorsitz. Dieser hat jedoch keine Mehrheit. Was tun?
Hallo,
was geschieht, wenn sich nur ein Kandidat für die Wahl des GBR-Vorsitz stellt, dieser jedoch keine Mehrheit bei der Wahl hat. ... Werden dann Stellvertreter, Schriftführer, Ausschuss usw. in dieser kostituierenden Sitzung noch gewählt?
Was geschieht danach, wenn die Mehrheit des GBR die vorherige Vorsitzende wieder im Amt haben möchte, diese jedoch durch Umstrukturierungsmaßnahmen (zusammenlegen von 2 BR-Gremien) nicht mehr in den GRB gewählt wurde?
Community-Antworten (3)
26.05.2006 um 21:39 Uhr
Ich zitiere w-j-l : Bei Wahlen gilt grundsätzlich: Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte. Das bedeutet im Extremfall, dass ein/e Kandidat/in in ein Amt gewählt ist, wenn er/sie eine Stimme bekommen hat, soweit andere nicht mehr Stimmen bekommen haben. Es gibt keine Nein-Stimmen, die eine Wahl verhindern könnten.
Das hat er in dem Beitrag 30644 geschrieben Wenn's stimmt, dann kann dein Fall doch nur eintreten, wenn er keine einzige Stimme bekommt?
Was geschieht danach, wenn die Mehrheit des GBR die vorherige Vorsitzende wieder im Amt haben möchte, diese jedoch durch Umstrukturierungsmaßnahmen (zusammenlegen von 2 BR-Gremien) nicht mehr in den GRB gewählt wurde? -Wenn sie nicht im GBR ist, kann sie wohl auch nicht gewählt werden?
27.05.2006 um 19:52 Uhr
ja, hab mich inzwischen selber noch mal schlau gemacht. Lt. Fitting kann der GBR vor der Wahl des Vorsitzenden und der weiteren Ämter einen Beschluss fassen, der festlegt, dass z.b. die absolute Mehrheit erforderlich ist, um gewählt zu sein. Dann reicht logischerweise nicht mehr eine Stimme...
27.05.2006 um 23:38 Uhr
Hallo Tojamika, nun hab' ich auch wieder etwas gelernt, vielen Dank für die Info LG Lotte
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