W.A.F. LogoSeminare

Teilzeitkraft

D
Donar
Jul 2018 bearbeitet

Bin leider noch neu als BR und habe eine Frage. Demnächst soll eine Teilzeitkraft für 12 Stunden im Monat eingestellt werden. Ist auch bei dieser Anstellung eine BR-Anhörung notwendig?

38203

Community-Antworten (3)

T
takkus

04.07.2018 um 17:17 Uhr

Ja, denn es handelt sich um eine Einstellung.

C
Challenger

04.07.2018 um 21:19 Uhr

§ 99:Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen. Bei Einstellungen und Versetzungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung mitzuteilen. Die Mitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, über die ihnen im Rahmen der personellen Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 bekanntgewordenen persönlichen Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren; § 79 Abs. 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

D
Donar

11.07.2018 um 10:54 Uhr

Vielen Dank, ihr habt mir sehr geholfen!

Ihre Antwort