Erstellt am 24.05.2006 um 21:18 Uhr von Lotte
Witzig, hab gerade den §27 zitiert, guck mal unter Beitrag 30467, da findest Du näheres oder schau unter §27 BetrVG
Erstellt am 24.05.2006 um 21:25 Uhr von Kölner
Tagesordnung auf der konst.Sitzung?
Erstellt am 25.05.2006 um 00:11 Uhr von Ramses II
Naja, Däubler (und möglicherweise auch Fiddich) ist der Auffassung dass der WV außer der Wahl des BRV und des Stellv auch noch weitere Wahlen auf die Tagesordnung setzen kann.
Wenn alle Teilnehmer einverstanden sind (und der BR vollzählig versammelt ist) sollte gegen eine Ergänzung der TO nichts einzuwenden sein.