Kann man die Tagesordnung zur konstituierenden Sitzung ändern?
Unter welchen Voraussetzungen/Bedingungen kann die Tagesordnung für die konstituierende Sitzung während der Sitzung geändert/ergänzt werden?
Community-Antworten (3)
24.05.2006 um 23:18 Uhr
Witzig, hab gerade den §27 zitiert, guck mal unter Beitrag 30467, da findest Du näheres oder schau unter §27 BetrVG
24.05.2006 um 23:25 Uhr
Tagesordnung auf der konst.Sitzung?
25.05.2006 um 02:11 Uhr
Naja, Däubler (und möglicherweise auch Fiddich) ist der Auffassung dass der WV außer der Wahl des BRV und des Stellv auch noch weitere Wahlen auf die Tagesordnung setzen kann.
Wenn alle Teilnehmer einverstanden sind (und der BR vollzählig versammelt ist) sollte gegen eine Ergänzung der TO nichts einzuwenden sein.
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