Erstellt am 24.05.2006 um 09:19 Uhr von DerOlli
Der alte BR ist solange im Amt bis zu dieser Sitzung!!!
Erstellt am 24.05.2006 um 10:14 Uhr von Ramses II
Die Antwort von "DerOlli" ist die falschestmögliche!
Wenn es bisher bei Euch keinen BR gab, dann ist der neue BR mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Amt.
Wenn der alte Betriebsrat außerhalb des Regelzeitraumes (März bis Mai 2002) gewählt wurde, dann ist der neue BR mit der Bekanngabe des Wahlergebnisses im Amt.
Wenn der alte BR im Regelzeitraum (März bis Mai 2002) gewählt wurde, dann ist dieser genau vier Jahre im Amt, egal ob vorher oder nachher neu gewählt wurde, ob das Wahlergebnis bekanntgemacht wurde und ob der neue BR konstituiert hat.
Erstellt am 24.05.2006 um 10:39 Uhr von Rollie
@Ramses II,
Frage (aus Unwissenheit),
"Wenn es bisher bei Euch keinen BR gab, dann ist der neue BR mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Amt."
Wahl gestern, konst. Sitzung nächste Woche.
Es gibt ja noch keinen Vorsitzenden. Wer ist bis zur konst. Sitzung der Ansprechpartner für den AG ?
Erstellt am 24.05.2006 um 10:51 Uhr von Ramses II
Erstellt am 24.05.2006 um 12:35 Uhr von Frank B.
Bereits mehrfach von mir hier gepostet und kritisch beurteilt.
Der BR hat unabhängig davon ein Selbstzusammentrittsrecht! Siehe FITTING oder DKK.
Kommentierung zum §29 BetrVG!
Dies sollte zum Beispiel bei beabsichtigten Kündigungen der Fall sein.
Erstellt am 24.05.2006 um 12:44 Uhr von Ramses II
Frank B.,
schön und gut ...
Dann tritt der BR also zusammen.
Und was macht er dann?
Über die Ungerechtigkeiten dieser Welt diskutieren?
Erstellt am 24.05.2006 um 14:43 Uhr von Kölner
@Frank B.
Interessant ist ja auch die grundlegende Frage, WANN ein Selbstzusammentrittsrecht des neu gewählten BR besteht...