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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Amtszeit des BR - ist eine Verlängerung möglich?

S
schlumpf
Nov 2016 bearbeitet

Die Amtszeit des BR geht (laut § 13 und § 21) bis zum 31.05.2006, ist eine Verlängerung bis zum 30.06.2006 möglich???

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Community-Antworten (2)

F
Fayence

24.05.2006 um 10:58 Uhr

Nein! Die Amtszeit eines BR geht auch nicht bis zum 31.05.06 sondern endet entweder nach 4 Jahren, wenn der letzte BR im Regelwahlzeitraum gewählt wurde oder endet spätestens am 31.05. im Regelwahlzeitraum, wenn der amtierende BR a) ausserhalb des Regelwahlzeitraumes gewählt wurde und b) vor dem 31.05. KEIN neuer BR gewählt wurde.

P
pillepalle

24.05.2006 um 11:03 Uhr

Meines Wissen nach ist eine Verlängerung der Amtszeit nur dann vorgesehen, wenn der gewählte BR am 1. März des Jahres mit regelmäßigen BR-Wahlen kürzer als 1 Jahr amtiert hat. Außer dieser Sonderregelung für einen außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählten BR habe ich immer nur die Passage '...spätestens (jedoch) am 31.5. ...' gefunden .

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