BR-Vorsitzenden Position Rotation - ist das möglich/sinnvoll?
Hallo. In unserem Betrieb wurde ein neuer Betriebsrat gewählt. Aus dem "altem" BR" wurde lediglich einer wiedergewählt. Der Rest der 9 setzt sich aus neuen Mitgliedern zusammen. Der alte BR (insbesondere der Vorsitzende) hatte einen ziemlichen Kuschelkurs mit dem AG gefahren und man hatte oft das Gefühl das der Vorsitzende eher den AG als die AN vertritt. Aus diesem Grund haben einige vor die Position des Vorsitzenden rotieren zu lassen. Meine Frage: Ist dies möglich/sinnvoll? Auf der einen Seite würde ich sagen es schwächt das Auftreten des BR gegenüber dem AG, andererseits wollen wir nicht wieder die alten Zustände. Nur müßten sich dann alle Mitglieder auch erstmal einlernen auf dieser Position. Wobei die meisten nicht wirklich wissen was sie im BR zu tun haben. Sprich es müßten eh alle erstmal auf Lehrgänge.
Community-Antworten (8)
23.05.2006 um 17:24 Uhr
Eine Rotation ist vom BetrVG her nicht vorgesehen und würde nach außen hin auch ziemlich für Verwirrung sorgen.
23.05.2006 um 17:41 Uhr
Ich würde sagen, dass das machbar ist. Man darf halt nicht zu oft rotieren. Wenn jeder von euch mal den Vorsitz übernehmen will, müsstet ihr ja alle halbe Jahre wechseln und es kommt doch nicht jeder dran.
Eine Möglichkeit wäre, dass der/die Vorsitzende nach einer gewissen Zeit den Vorsitz nieder legt. Dann muss der Vorsitzende neu gewählt werden. Eine weitere Möglichkeit wäre, sich eine entsprechende Geschäftsordnung zu geben.
Ob das Auftreten des BR dadurch geschwächt oder gestärkt wird, liegt sicherlich daran, inwieweit ihr euch zusammenrauft. Der Vorsitzende spricht schliesslich nur für den BR, hat aber kein Alleinvertretungsrecht. Also ist es denkbar, die Person auszutauschen und trotzdem weiterhin dieselben Positionen zu vertreten.
23.05.2006 um 18:15 Uhr
Die Wahl des BRV und seines Stellvertr. gilt grundsätzlich für die gesamte Wahlperiode des BR. Die Sinnhaftigkeit dieser Regelung sollte durch solch puren Blödsinn besser nicht in Frage gestellt werden!!
"Eine weitere Möglichkeit wäre, sich eine entsprechende Geschäftsordnung zu geben."
Ich glaub, es hackt!
23.05.2006 um 20:08 Uhr
Ihr solltet darüber nachdenken ob es nicht besser ist den "alten" BR als Vorsitzenden zu wählen. Er hat sicher die meiste Erfahrung. Er hat ja nur den BR nach außen zu vertreten. Es könnte ja auch ein gute Zusammenarbeit zustande kommen. Wenn es nicht klappt, z.B. bei Eigenmächtigkeiten kann der BRV jederzeit mit Mehrheitsbeschluss neu gewählt werden.
23.05.2006 um 23:44 Uhr
Nach Fitting Rn. 18ff zu §26BetrVG kann der BR auch die Wahl des BR-Vorsitzenden von vorneherein auf eine bestimmte Zeit begrenzen. Daneben kann der Vorsitzende dieses Amt niederlegen oder auch abberufen werden. Der Betriebsrat ist hier der Herr des Verfahrens! Unabhängig davon "kompromittiert" die Aufgabe des Vorsitzenden ja auch nicht zwangsläufig. Das ist letztlich auch eine Charakterfrage. Und es wird sich sicherlich unter den 9 Mitgliedern einer oder mehrere finden, denen alle anderen vertrauen.
Daneben kann der Betriebsrat auch festlegen, dass verschiedene Mitglieder für einzelne Themen zuständig sind und auch dort zur Annahme oder Abgabe von Erklärungen berechtigt sind. Z.B. einer, der für das Thema EDV-Systeme zuständig ist und bei entsprechenden Verhandlungen auch das Wort führt. Das kann nach meiner eigenen Erfahrung funktionieren und hat zudem den Reiz, dass sich die anderen Mitglieder nicht zurücklehnen und der Vorsitzende so fast die ganze Arbeit macht.
24.05.2006 um 00:52 Uhr
Danke für die Antworten. Ich werde einige der Vorschläge morgen einbringen. Mal sehen was entschieden wird.
24.05.2006 um 09:51 Uhr
@Fayence: Ich fände es gar nicht so schlimm, wenn der (erfahrene) Ex-BRV noch ein Jahr weitermacht. Bis dahin kann der designierte Nachfolger schon mal die entsprechenden Seminare besuchen.
@Hermelin: Wir hatten nach unserer letzten Wahl eine ähnliche Regelung angedacht, uns aber letzlich dafür entschieden, direkt ein (unerfahrenes) neues BR-Mitglied zum BRV zu wählen. Der wird jetzt vom Ex-BRV noch heftig im Tagesgeschäft unterstützt und demnächst ein erstes Seminar besuchen.
Ich denke, dass beide Wege ihre Für und Wider haben.
Viele Grüsse
24.05.2006 um 10:26 Uhr
@ tramdriver Dass ein BRV sein Amt niederlegen kann, ist selbstredend und bereits im BetrVG berücksichtigt! Auch bietet das BetrVG die Möglichkeit der Ab- und Neuwahl. Ob ein BR davon Gebrauch macht, sollte doch wohl von der "Qualität" eines BRV abhängen, die sich in meinen Augen nur im Zeitverlauf an seiner "Arbeit" festmachen kann. Aus diesem Grund halte ich definitiv nichts davon, von vornherein über eine Regelung nachzudenken, den BRV nach einer gewissen Zeit "auszutauschen". Und schon gar nichts davon, diese in einer Geschäftsordnung festzuhalten.
Gruß Fayence
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