Einige BR Mitglieder von uns haben von dem sog. Bienenstich Urteil Kenntniss erhalten. Wenn uns nun eine Anhörung zur Kündigung wegen Diebstahl ( im letzten 1/2 Jahr 2 Stück ) vorgelegt wird, ist für einige schon klar, wir können nichts mehr tun und entscheiden sich für Stillschweigen. Nach erfolgter Kontaktaufnahme mit dem betroffenen Kollegen wird dann gar nicht mehr über einen Widerspruch bzw. Bedenken nachgedacht. Der AG hat dem "alten" BRV vor der Wahl noch die Unterschrift auf einem Schreiben abringen können, indem alle Mitarbeiter informiert werden, dass sie nichts ohne Zustimmung des AG mitnehmen dürfen und sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. In beiden o.g. Fällen wäre für mich eine Abmahnung ausreichend gewesen.

1 Frage: Ist dieses Bienenstich Urteil jetzt Gesetz? Muß nicht jeder Fall für sich und aktuell betrachtet werden vorallem wenn dadurch kaum ein Schaden für den AG entstanden ist?

2 Frage: Sind wir als neuer BR dem AG gegenüber verpflichtet, nur weil der "alte" BRV dieses Schreiben an die Mitarbeiter mit unterschrieben hat, uns daran zu halten?