Grundsatzfrage. Sollten wir als BR ein Verfahren gegen den Arbeitgeber weiter führen?
Sollten wir als BR ein Verfahren gegen den Arbeitgeber weiter führen,obwohl ca. 80% der Belegschaft laut Umfragen es nicht möchte? (Belegschaft besteht aus über 200 Leute)Das Verfahren handelt sich um eine Angelegenheit der gesamten Belegschaft und ist keine gesetzliche Pflicht des BR. Sollen wir als BR, für die Belegschaft entscheiden was das Beste für sie ist? Oder lediglich wissen wie wir Ihr Interesse vertreten können und die Kompetenz haben sie durchzusetzen.
Community-Antworten (7)
22.05.2006 um 21:35 Uhr
Wirst Du nicht konkreter, dann vermute ich, dass Dir niemand eine Antwort geben kann.
Übrigens: Basisdemokratie hat noch nie funktioniert!
22.05.2006 um 21:39 Uhr
und wieviel % wollten es denn vor einleitung des verfahrens?
22.05.2006 um 22:02 Uhr
zu 29990-Vor der Verhandlung gar keine,denn wir haben die Belegschaft vorher nicht informiert. zu 29989-bzgl. Basisdemokratie:Ohne Sie wäre es eine Diktatur und die Geschichte hat gezeigt,dass es nur Opfer dadurch gibt und keine Sieger,niemandem wär damit geholfen,nur den Anführern selbst. Alle anderen wären nur dämliche Schachfiguren.
22.05.2006 um 22:09 Uhr
@ACE Ich halte dagegen. Es kann keine Basisdemokratie geben, da es immer Entscheidungen geben wird, die nicht die Zustimmung eines jeden MA bekommen.
Selbst bei den "Pädagogen, Sozialarbeitern und anderen dieses sozialen Gesocks" kehrt hier langsam ein Paradigmenwechsel ein.
22.05.2006 um 22:26 Uhr
der br ist in erster linie der interessen vertreter der belegschaft.
aber da er über mehr hintergrund informationen verfügt als die belegschaft
solte er sich einig sein und zwar einstimmig und das auch nach aussen vertreten denn nicht immer hat die mehrheit recht und viele haben auch angst um ihren arbeitsplatz und ich meine vielleicht sind es gerade die 20% wert bis zum ende zu kämpfen. natürlich nur mit rechtlichen mitteln
gruss:ali1
22.05.2006 um 23:11 Uhr
"Sollen wir als BR, für die Belegschaft entscheiden was das Beste für sie ist?"
Zynismus-Modus an:
Auf jeden Fall, denn das entspricht exakt der bundesdeutschen Kindergartenmentalität. Der bundesdeutsche Durchschnittsarbeitnehmer ist nämlich nicht in der Lage, auch nur den bedeutungslosesten Mist selbst und unbeeinflußt zu entscheiden. Daher bedarf es einer Fülle von abstrakt formulierten Gesetzen, eifriiger Betriebsräte und noch eifrigerer Gewerkschaften, die alle gemeinsam vom Helfersyndrom geplagt werden und nur eine Mission kennen: stellvertretend für den unm ündigen Arbeitnehmer zu entscheiden, was er will und was gut für ihn ist. Zynismus-Modus aus!
Wenn 80 % der Belegschaft in der Sache gegen ein weiteres Vorgehen votiert haben, dann ist das doch wohl eindeutig, oder nicht? Es ist dann das mehrheitliche Interesse, nicht weiter vorzugehen. Der BR hat die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Also beantwortet sich doch die Frage von selbst, oder nicht? Insebsondere, wenn es sich um einen Sachverhalt handelt, der ein freiwilliger Regelungsgegenstand ist.
Mahlzeit!
22.05.2006 um 23:29 Uhr
Bei meiner - der 7ten Wortmeldung- weiß immer noch keiner konkret, um was es sich bei diesem Verfahren handelt. Gruß ISAAK
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