W.A.F. LogoSeminare

Ist die Schließung des Pausenraumes mitbestimmungspflichtig?

S
Selba
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe da mal eine Frage.

In unserer Firma soll der Kurzpausenraum geschlossen werden (der mittlerweile 10 Jahre besteht) und einem Büro zum Opfer fallen. Sitzgelegenheiten gibt es nicht am Arbeitsplatz und der Weg zur Kantine/Pausenraum ist erheblich weiter. Gibt es eine Möglichkeit, den Kurzpausenraum zu erhalten und die Schließung dessen zu verhindern?

LG David

3.198011

Community-Antworten (11)

K
Kölner

22.05.2006 um 21:42 Uhr

Da sehe ich für den BR keine Chance.

H
häggi

22.05.2006 um 23:53 Uhr

Versucht wenigstens Sitzgelegenheiten einzurichten. Anhaltspunkte dazu in der Arbeitsstättenrichtlinie 25/1

K
Kölner

22.05.2006 um 23:58 Uhr

Finde ich gut. Sitzgelegenheiten vor dem neu eingerichteten Büro!

S
selba

23.05.2006 um 00:10 Uhr

Vielen Dank schon mal.

Ich bin nicht so ganz auf dem laufenden, aber ist Arbeitsstättenrichtlinie nicht seit 2004 überholt und damit hinfällig?

H
häggi

23.05.2006 um 00:40 Uhr

Arbeitsstättenverordnung und ArbstättR. sind nicht hinfällig sondern "veschlanckt" und "entbürokratisier"(dank Clement) es gibt aber Übergangsfristen ( 6 J. nach Verkündung der neuen Verordnung v.2004) @ Kölner Habe das nicht so verstanden das alle in dem neuen Büro arbeiten!

K
Kölner

23.05.2006 um 00:43 Uhr

@Häggi Ich auch nicht... ;-)

H
häggi

23.05.2006 um 00:50 Uhr

@ Kölner Okay,habe verstanden! Bin halt noch "Frischling" im Forum ;-)

M
Michael-W

23.05.2006 um 06:32 Uhr

@Kölner

Vielleicht verstehe ich da was falsch. Aber wenn dieser besagte Pausenraum wegfallen soll, fällt dann sowas nicht unter "Ordnung im Betrieb" und wäre somit mitbestimmungspflichtig?

Jedenfalls würde ich als BR mit diesem Argument kommen!

Gruss Michael-W

K
Kölner

23.05.2006 um 09:32 Uhr

Die Errichtung und die Schliessung einer solchen Sozialeinrichtung eben nicht!

RI
Ramses II

23.05.2006 um 10:52 Uhr

Die "Errichtung" auch nicht?

K
Kölner

23.05.2006 um 13:54 Uhr

@Ramses II Klug******** ;-) § 90 BetrVG!

Ihre Antwort