Muss der AG den BR informieren, wenn er einen MA aus einem anderen Betrieb bei uns einsetzt?
hallo, ich brauche dringend eine Info zum Thema Mitbestimmung. Muss der AG den örtliochen BR informieren, wenn er plant zu Trainigszwecken (damit unsere Kollegen on-the-job trainiert werden) einen Mitarbeiter für kurze Zeit aus einem anderen Betrieb bei uns einzusetzen? Oder ist sowas gar mitbestimmungspflichtig? Und muß der BR des entsendenden Betriebs auch informiert werden bzw. zustimmen? Und welche Konsequenzen hat es wenn der AG / und BR nicht einig werden? Bin etwas ratlos. Gruß, Sebastian
Community-Antworten (1)
23.05.2006 um 01:26 Uhr
Ja, ihr müßt umfassend informiert werden, um zu beurteilen ob es sich um eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme handelt. Beim anderen BR muß die "Versetzung" beantragt werden.
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