W.A.F. LogoSeminare

Wahl und Amtszeit Schwerbehindertenvertretung

L
Linda
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Unsere Schwerbehindertenvertretung wurde Mitte Mai 2002 zum 1. Mal gewählt. Jetzt war unsere normale BR-Wahl, und unsere ehemalige BR-Vorsitzende sagt, die neue Schwerbehindertenvertretung wird im Herbst 2006 gewählt. So wie ich das Sozialgesetzbuch IX verstehe, hätte aber bereits im Herbst 2003 im regulären Zeitraum nochmals gewählt werden müssen. Sehe ich das richtig? Wäre da jetzt die Amtszeit Mitte Mai abgelaufen? Ich bin total verwirrt. Viele Grüße und DANKE!!!

4.30804

Community-Antworten (4)

H
häggi

20.05.2006 um 02:13 Uhr

herbst 2006 ist richtig.

W
willi

22.05.2006 um 11:03 Uhr

Hallo Linda

Die Wahl gilt 4 Jahre, bei neuwahlen zum 1.mal kann immer gewählt werden. Es ist Richtig im Herbst 2006 ( Okt.-Nov.06 ) wer jetz Wählt braucht im Herbst nicht zu Wählen ( Amtszeit bis 2010 )

Gruß Willi

W
w-j-l

22.05.2006 um 11:17 Uhr

Es gilt zwar nach §94 SGB IX, Abs.7, dass die Amtszeit grundsätzlich 4 Jahre dauert, allerdings gibt es auch hier (wie bei der BRR-Wahl nach BetrVG) eine Ausnahmeregelung.

Da eure Schwerbehindertenvertretung am 1.Oktober 2002 noch nicht 1 Jahr im Amt war, konnte sie weiter amtieren ohne Neuwahl im Herbst 2002 (§94, Abs.3 Satz4 SGB IX).

Ihre Amtszeit endet dann gemäß § 94 spätestens mit Ablauf des übernächsten Regelwahlzeitraum (also bei euch spätestens am 30.11.2006) oder mit Bekanntgabe eines neuen Wahlergebnisses. Also wenn ihr regulär im Herbst 2006 wählt, zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November 2006.

L
Linda

22.05.2006 um 22:08 Uhr

DANKE AN ALLE!!! Auch für die Beantwortung meiner anderen Fragen, ihr seid super!

Ihre Antwort