Erstellt am 20.05.2006 um 00:13 Uhr von häggi
Erstellt am 22.05.2006 um 09:03 Uhr von willi
Hallo Linda
Die Wahl gilt 4 Jahre, bei neuwahlen zum 1.mal kann immer gewählt werden.
Es ist Richtig im Herbst 2006 ( Okt.-Nov.06 )
wer jetz Wählt braucht im Herbst nicht zu Wählen ( Amtszeit bis 2010 )
Gruß Willi
Erstellt am 22.05.2006 um 09:17 Uhr von w-j-l
Es gilt zwar nach §94 SGB IX, Abs.7, dass die Amtszeit grundsätzlich 4 Jahre dauert, allerdings gibt es auch hier (wie bei der BRR-Wahl nach BetrVG) eine Ausnahmeregelung.
Da eure Schwerbehindertenvertretung am 1.Oktober 2002 noch nicht 1 Jahr im Amt war, konnte sie weiter amtieren ohne Neuwahl im Herbst 2002 (§94, Abs.3 Satz4 SGB IX).
Ihre Amtszeit endet dann gemäß § 94 spätestens mit Ablauf des übernächsten Regelwahlzeitraum (also bei euch spätestens am 30.11.2006) oder mit Bekanntgabe eines neuen Wahlergebnisses. Also wenn ihr regulär im Herbst 2006 wählt, zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November 2006.
Erstellt am 22.05.2006 um 20:08 Uhr von Linda
DANKE AN ALLE!!!
Auch für die Beantwortung meiner anderen Fragen, ihr seid super!