Haben Nachrücker erweiterten Kündigungsschutz ohne an einer BR-Sitzung teilzunehmen?
Hallo,
letzte Woche habe ich auf einem Grundlagen-Seminar erfahren, dass Ersatzmitglieder den erweiterten Kündingungsschutz auch ohne Sitzungsteilnahme bekommen. Wenn z. B. die ersten 4 BR-Mitglieder einer Liste verhindert sind müssen die ersten vier Nachrücker betriebsratsmäßig zur Verfügung stehen. Auch wenn keine Sitzung statffindet. Es hätte ja eine stattfinden können. Das reicht aus um den erweiterten Kündigungsschutz zu bekommen. Leider habe ich nicht nach der Quelle gefragt. Soll neueste Rechtsprechung sein.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Gruß Hirnixxl
Community-Antworten (16)
19.05.2006 um 22:54 Uhr
Das kann ich mir nicht vorstellen. Der besondere Kündigungsschutz greift nur im Vertretungsfall.
Ersatzmitglieder des Betriebsrats, die stellvertretend für ein nach § 25 Absatz 2 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zeitweilig verhindertes ordentliches Betriebsratsmitglied dem Betriebsrat angehören und als vorübergehend eingerückte Vertreter dessen Aufgaben wahrgenommen haben, stehen nach Beendigung des Vertretungsfalles unter dem nachwirkenden Kündigungsschutz des § 15 Absatz 1 Satz 2 KSchG (BAG 17. März 1988 - 2 AZR 576/87; 6. September 1979 - 2 AZR 548/77). Der Schutz des § 15 Absatz 1 Satz 2 KSchG tritt für Ersatzmitglieder ein, wenn der Arbeitnehmer zur Betriebsratsarbeit herangezogen worden ist. Er ist nicht davon abhängig, dass der Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung von der Vertretungstätigkeit Kenntnis hat (BAG 5. September 1986 - 7 AZR 175/85).
Auszug BAG Urteil vom 12.2.2004 - 2 AZR 163/03
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/rechtsprechung/topnews05470.html#
20.05.2006 um 00:21 Uhr
Das hat der Seminarleiter wohl richtig gemeint, es wurde aber falsch zugehört.
Selbstverständlich ist nicht die Teilnahme an einer Sitzung Voraussetzung für den Kündigungsschutz, sondern die betriebsrätliche Tätigkeit. Diese setzt z.B. schon durch die Vorbereitung auf eine Sitzung zu der ein Ersatzmitglied geladen wurde ein. Auch kann die betriebsrätliche Tätigkeit z.B. durch die Teilnahme an einer Besprechung mit dem AG gegeben sein, oder durch die Beratung eines Kollegen.
Ein "er hätte ja tätig werden können" reicht aber nicht!
20.05.2006 um 00:31 Uhr
Hallo Ramses II, wäre eine betriebsratliche Tätigkeit für einen Nachrücker ( 3 BR+ 2 NR ) dann gegeben, wenn er zu einem Einzelgespräch mit einem MA und der GF als Vertrauensperson des MA hinzugebeten wird ? Gruß ISAAK
20.05.2006 um 00:54 Uhr
Ramses II, Deine letzte Antwort wage ich aber mal in einigen Punkten ganz stark zu bezweifeln!
Ladung zu einer Sitzung = gehe ich mit Dir konform
Aber z.B. Beratung eines Kollegen? Vor welchem Rechtshintergrund wäre hier die betriebsrätliche Tätigkeit eines Ersatzmitgliedes zu sehen? Bzw. die Rechtfertigung des 1jährigen Kündigungsschutzes?
20.05.2006 um 02:55 Uhr
@ ISAAK,
wenn das Ersatzmitglied "als Vertrauensperson" hinzugebeten wird, dann eher nicht. Wird dieses Ersatzmitglied hingegen zu einem Zeitpunkt zu dem es wegen der Verhinderung eines ordentlichen BR-Mitgliedes auf Grund seiner Position unter den Ersatzmitgliedern nachrückt (und hier wird man vermutlich nicht zuletzt auch auf die terminliche Notwendigkeit abheben müssen) als Betriebsrat z. B. im Rahmen des § 81 (4) BetrVG tätig wird, dann wäre meines Erachtens der Kündigungsschutz zu bejahen.
@ Fayence,
der Rechtshintergrund wäre das Betriebsverfassungsgesetz. Die Rechtfertigung des Kündigungsschutzes ergibt sich ebenfalls aus dem Betriebsverfassungsgesetz und resultiert in solch einem Falle aus dem grundsätzlichen Konfliktpotentiel mit dem Arbeitgeber. Allerdings wird hier wohl nicht jede "Beratung" eines Arbeitnehmers zu einem Zeitpunkt zu dem ein ordentliches BR-Mitglied durch seinen Stuhlgang (oder ähnliches) verhindert ist ausreichend sein. Deshalb habe ich auch "kann" geschrieben. ISAAKs Beispiel halte ich für sehr geeignet, dass es eben nicht eine BR-Sitzung sein muss.
20.05.2006 um 13:18 Uhr
@ Ramses II
Dann sind wir uns ja einig!
20.05.2006 um 14:17 Uhr
@ Ramses II M.E. gehört zu der Vertrauensperson des MA auch die beratende Funktion.
Zum Hintergrund : Die beiden jetzigen Nachrücker(auch ich) waren BR der vergangenen Periode und haben Erfahrungswerte gesammelt. Die drei Neuen sind absolut ohne Erfahrung und aus Abteilungen, bei denen es nicht zu dauernden Stress-Situationen kommt (sehr nahe an der GF; leider sind wir Lager-Neger nur ein Drittel eines 28 MA Betriebes, aber 80 % der Konflikte in unserem Haus resultieren aus Unterbesetzung und Arbeitsverdichtung in unserer Abteilung. Keiner dieser Abteilung wird sich Beratung bei einem BR holen, von dem er glaubt, dass sein Problem gleich mit der GF besprochen wird.( Ich weiß, dass ich noch 1 J. Künd.Schutz habe, aber ich weiß auch, dass ich über das Jahr hinaus noch zu Hilfe gerufen werde und, dass ich zu keiner Sitzung nachrücken werde, weil man das in dem GF-nahen BR zu vermeiden weiß.) BRV=Buchhalter, Schriftf.=Sekretärin VK-Leiter;>den wir als Leitenden aus der Wählerliste genommen hatten; gleiches haben wir bei unserer Leiterin Logistic vollzogen und erwarten jetzt eine drastische Zunahme von Mobbing-Aktionen, die "par excellence" zu beherschen sie schon seit geraumer Zeit unter Beweis gestellt hat.< Nach dem Motto divide et impera wird man Druck auf die einzelnen Personen anzuwenden wissen, um so die letzte schützende Solidarität zu sprengen. Mit einem willigen BR kann man die Klaviatur von Maßnahmen ausschöpfen. Meine Hilfe für die Kollegen wird in Zukunft mindestens so wichtig sein wie in der Zeit als BR. Was sagst Du dazu, bitte. Danke für das Lesen des viel zu lang gewordenen Textes. Gruß ISAAK
20.05.2006 um 14:29 Uhr
ISAAK, nichts desto trotz muss die Verhinderung eines BR-Mitgliedes gegeben sein, um als, mit betriebsverfassungsrechtlichen Rechten & Pflichten ausgestattetes Ersatzmitglied in Erscheinung zu treten.
Ramses II hat völlig Recht, dass sich diese Situation nicht allein auf die Teilnahme von BR-Sitzungen bezieht. Was Du jedoch beschreibst, ist eine Ausweitung der "Vertretungsfunktion", die im Gesetz so nicht vorgesehen ist. Du kannst ja als Vertrauensperson agieren, dieses jedoch auch als "normaler" AN! Ausnahme, s.o..
20.05.2006 um 14:38 Uhr
@Fayence, Ramses II
Wie läßt es sich feststellen, dass in der Sauna der leitenden Etage ein BR mit nur zwei BR getagt und evtl. auch Beschlüsse gefasst hat ?
Gruß ISAAK
20.05.2006 um 17:03 Uhr
ISAAK,
diese beratende Funktion und die Begleitung eines Kollegen könnte ja prinzipiell (wenn der AG zustimmt) auch ein Arbeitnehmer machen der überhaupt nicht dem BR angehört. Der würde damit auch keinen Kündigungsschutz erhalten (und das ist gut so!!!).
Beschlüsse können nur innerhalb einer Sitzung gefasst werden. Darüber muss dann ein Protokoll existieren.
20.05.2006 um 18:54 Uhr
@ Ramses II
in 29516 sprichst Du von "der Beratung eines Kollegen, die betriebsrätliche Arbeit sein könne". Was meinst Du dann genau damit ?
"Wie läßt es sich feststellen, dass in der Sauna der leitenden Etage ein BR mit nur zwei BR getagt und evtl. auch Beschlüsse gefasst hat ?"--
Über das Protokoll natürlich, aber das ist doch keinem (außer den Drei) zugänglich. - Will heißen : die baldowern auch widerrechtlich zu zweit und keiner kann sie auf den Pfad der Tugend zwingen, weil es im Nebel ist. Es läuft in der Realität doch wahrscheinlich darauf hinaus, dass man mit Hilfe detektivischer Aktivität den Urlaubskalender und eventuell veröffentliche Beschlüsse übereinanderlegen muß, um nachweisen zu können, dass es versäumt wurde, den regulären Nachrücker zur Sitzung zu laden. - Fast nicht möglich, weil das ja auch keine Idioten sind.
20.05.2006 um 19:12 Uhr
ISAAK, selbst wenn Du den Urlaubskalender zu Rate ziehen würdest, bringt Dich das nicht weiter! Auch in meiner Urlaubszeit steht es mir frei, an BR-Sitzungen teilzunehmen.
Worum geht es Dir eigentlich ganz konkret? Der eigenmotivatorische Anteil scheint mir bei Dir recht ausgeprägt zu sein; sprich: Sicherstellung des Kündigungsschutzes!
20.05.2006 um 19:52 Uhr
Sorry ISAAK,
ich hatte eine längere Antwort eingegeben, sie ist aber wieder einmal, weil ich vergessen habe das Häkchen bei "Bei Rückfragen mir eine eMail-Nachricht zusenden." weg zu machen im Nirvana verschwunden.
Mich nervt diese unnötige Funktion erheblich, ich werde meine Antwort auch kein zweites Mal tippen.
Ich hoffe dass der Admin diesen Unsinn wieder abstellt.
20.05.2006 um 20:09 Uhr
@Fayence
Oh, Fayence, dann hast Du aber nur mit einem Auge gelesen; mir geht es darum, dass jetzt Tür und Tor geöffnet ist, um eine ganze Abteilung kritischer und unbequemer Lager-und Versandleute ( 7 MA) auszuwechseln. ( Leute, die sich gegen Mobbing, Arbeitsverdichtung und willkürliche Überstunden bisher zu wehren wußten.) Aber nun besteht der BR nur noch aus Leuten, die die Büros und die Außendienstler vertreten und wir sind Nachrücker ohne irgendwelche Kontrollmöglichkeiten- DARUM GEHT ES , liebe Fayence.-- Aber in einem Punkt ist es mein eigener Fehler: Ich habe mich in eine Fragestellung eingeklinkt, die von der Kündigung der Nachrücker in die spezifische Problematik des Nachrückers abgedriftet ist, anstatt eine eigenständige Fragestellung zu eröffnen.
20.05.2006 um 20:13 Uhr
@ Ramses II trotzdem Danke, übrigens habe ich heute mittag schon geflucht, weil mir das Gleiche passiert ist. Gruß ISAAK
20.05.2006 um 21:43 Uhr
@ ISAAK
Ziel erreicht! :-) Eigenständige Fragestellungen sind in der Tat oftmals klarer und zielführender!
Nur ist ein Ersatzmitglied nicht im Sinne einer Kontrollfunktion vorgesehen. Habe Deinen Ansatz aber verstanden und kann diesen nachvollziehen!
Verwandte Themen
Nachrücken der komplizierten Art
ÄlterHallo zusammen, wir haben neu gewählt und der 7er BR besteht aus Mitgliedern von 3 Listen. Liste 1: 12 Personen (4 im neuen Gremium) Liste 2: 1 Person (im neuen Gremium) Liste 3: 3 Personen (2 im ne
BR Gründung - Missbrauch ja oder nein?
ÄlterHallo, Eine interessante geschichte aus meinem Betrieb. Alle Mitarbeiter bekamen neulich eine Mail aus Heiterem Himmel, die uns über die wahl/ Gründung eines Betriebsrates Informierte. Unterzeic
BR ohne Nachrücker - was geschieht wenn keine Nachrücker mehr vorhanden sind und ein BR Mitglied verhindet, ist an der Sitzung teil zu nehmen?
ÄlterHallo, folgende Situation: wir habe einen BR neu gegründet (7 BR Mitglieder). Noch vor der kostutierenden Sitzung hat ein gewähltes Mitglied die Wahl abgelehn. Ein Nachrücker hat diesen Platz ei
Was ist der erweiterte Kündigungsschutz BR wirklich wert?
ÄlterHallo Kollegen, ich brauchte bitte mal Eure Erfahrung/Einschätzung bezüglich des erweiterten Kündigungsschutzes für ein Mitglied Wahlvorstand bzw. gewähltes Betriebsratsmitglied bei einem extremen AG
EBRM - ab wann greift nachträglicher Kündigungsschutz? Teilnahme oder Einladung zur BRS?
ÄlterMeine Kernfrage wurde hier schon ähnlich besprochen aber nicht abschließend geklärt, wie ich finde. Hier das Szenario: Angenommen ein Arbeitnehmer rückt aufgrund des Urlaubes eines regulären BRM "n