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BRV tritt als BR zurück. Am nächsten Tag ist Sie wieder BRV - was kann Ersatzmitglied da tun?

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ali1
Nov 2016 bearbeitet

hallo folgender fall. die br vorsitzende tritt aus dem betriebsrat aus am nächsten tag wird eine br zusammenkunft gemacht. danach ist sie wieder br vorsitzende. der br besteht aus 5 mitgliedern ich wäre das erste ersatz mitglied und würde nachrücken. wie soll ich vorgehen um mein recht zu bekommen. da mir eigentlich bekannt war das ein rücktritt nicht mehr rückgängig zumachen ist.

danke im voraus

2.74605

Community-Antworten (5)

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Rollie

19.05.2006 um 17:42 Uhr

Ist sie aus dem Betriebsrat wirklich ausgetreten, oder hat sie nur ihren Vorsitz abgegeben ?

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foffo

19.05.2006 um 17:49 Uhr

Hallo, die Regelungen zur Amtsniederlegung werden abgeleitet aus § 24, (2.) BetrVG. Eine Form ist für die Niederlegung nicht vorgeschrieben. Es genügt, wie scheinbar in Deinem Fall, die mündliche Erklärung gegenüber allen Mitgliedern des BR, z. B. in einer BR-Sitzung. Diese Erklärung kann nicht zurückgenommen oder widerrufen werden. Ich empfehle Dir hierzu Fitting, Betriebsverfassungsgesetz Handkommentar, § 24, Randnummern 9 bis 11. Gruß foffo

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ali1

19.05.2006 um 18:34 Uhr

hallo

sie hat ihren austritt gegenüber einem br mitglied erklärt. am nächsten tag hat der betriebsrat sich zusammen gesetzt und sie hat sich entschuldigt ,das dies eine kurzschlusshandlung gewesen wäre.

wobei ich anmerken muss das sie schon mehrere jahre tätig war und hätte wissen müssen das dies ein schritt ist den man sich gut überlegt.

P
p.g.

19.05.2006 um 19:17 Uhr

War das vielleicht ein Erpressungsversuch um etwas nach ihrem Willen durchzusetzten. Wenn ja würde ich auf Ihre Amtsniederlegung bestehen. War das ein Blackout könnte man da mal darüberhinwegsehen. Aber als Ersatzmitglied kannst Du da nicht viel mitreden. Meine persönliche Meinung dazu.

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Rollie

19.05.2006 um 19:19 Uhr

Ich denke, es "irgendeinem" BR-Mitglied zu erklären, muß als Rücktritt nicht ausreichen. Laut Kommentierung muß sie in dem Fall dem Stellvertreter oder dem Gremium zugegangen sein.

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