Hallo.
Wir haben einige Mitarbeiter, die im Normalfall sowohl die JAV wählen als auch hierfür gewählt werden dürften, obwohl sie keine Azubis mehr sind (entsprechendes Alter aber noch nicht überschritten).
Diese sind jedoch vertraglich an eine Agentur ausgeliehen (für voraussichtlich mind. 4 Jahre).
Ich weiß, dass unser Personalrat für die Leute von uns dort zuständig ist, aber wie ist das mit der JAV? Bzw. eigentlich:
Dürfen unsere Leute, die "ausgeliehen" sind, sich aufstellen lassen / aktiv wählen bei uns?
Habe gehört, es soll da ein Gerichtsurteil zu geben, bezüglich dem Zeitraum, die die Mitarbeiter nicht in dem eigentlichen Betrieb sind, hab das Urteil aber noch nicht finden können..
Kann mir da wer helfen?? :-/