Erstellt am 21.05.2006 um 18:36 Uhr von ConAirchen
öffentlicher Dienst oder Privatwirtschaft???
(die Bezeichnungen Personalrat und Betrieb verwirren mich etwas)
Erstellt am 30.05.2006 um 08:29 Uhr von ninifu
Erstellt am 30.05.2006 um 16:43 Uhr von ConAirchen
ok, dann versuche ich dazu mal ein bisschen zu schreiben - aber wirklich sicher beantworten kann ich die Frage nicht! (dazu fehlen noch ein paar Informationen)
Ich vermute, dass es sich um eine Abordnung zu einer Arbeitsgemeinschaft (Jobcenter) nach § 44b SGB II handelt, welche zunächst bis Ende 2010 Bestand hat (deshalb Abordnung für 4 Jahre). Je nach dem in welcher Rechtsform diese gegründet wurde, kann es sein, dass sie eine eigene Dienstherrnfähigkeit hat und wahrscheinlich wird sie auch eine eigene Dienststelle i.S.d. Personalvertretungsrechts darstellen! Wenn das so ist, dann müsste dort auch ein eigenständiger Personalrat gewählt werden, was evtl. aus Zeitgründen oder mangels gesetzlicher Regelung (schließlich arbeiten dort Bundes- und Kommunalbedienstete) noch nicht passiert ist - für diesen Zeitraum wäre euer PR dann noch für die personellen Einzelmaßnahmen eurer dort Beschäftigten zuständig (evtl. auch als "Übergangspersonalrat" für die kollektivrechtlichen Fragen - aber das ist Landesrecht!!!)!
Die Frage des aktiven und passiven Wahlrechts bleibt davon allerdings unberührt - das richtet sich alleine nach dem jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetz.
In den meisten Fällen endet das aktive und passive Wahlrecht, wenn nach einer Abordnung von 3 Monaten feststeht, dass der Beschäftigte nicht innerhalb von 6 weiteren Monaten zu seiner Dienststelle zurück kehrt, was bei euch offensichtlich der Fall ist!
Von einem konkreten Urteil dazu wüsste ich nichts, weil es sich eigentlich unmittelbar aus den Gesetzen ergibt - könnte höchstens ein Urteil zu einem Fall sein, wo die Dauer der Abordnung mal strittig war - aber die Konstellation einer Arge gibt es ja noch nicht so lange, dass dieser Fall schon entschieden sein könnte...
(ich ärgere mich gerade darüber, dass ich meine Diplomarbeit nich doch zu dem Thema "die Arge als personalvertretungsfreie Zone" geschrieben habe, aber gerade die mangelnde Rechtssprechung bzw. anderweitigen Regelungen zu diesem Thema haben mich davon abgehalten ;-))