Erstellt am 19.05.2006 um 09:49 Uhr von Gevatter
abwählen. Bei der nächsten Sitzung den Antrag stellen, wenn ein viertel der BR Mitglieder zustimmt kommt die Sache auf die Tagesordnung und dann wird abgestimmt. Wenn die Mehrheit im BR zustimmt, dann war es das mit den Alleingängen der Dame.
Erstellt am 19.05.2006 um 10:28 Uhr von Rollie
Die Aussage "betriensbedingte Kündigung unterschrieben" solltest Du vielleicht etwas konkretisieren.
Es ist durchaus üblich, das der Vorsitzende unterschreibt, das er eine schriftliche Info über eine geplante Kündigung erhalten hat, diesen Nachweis wünscht der AG gerne wegen den Fristen. Damit ist aber noch keine Kündigung seitens Vorsitzenden erfolgt.
Oder hat er unterschrieben, dass das Gremium im Rahmen seiner Sitzung der Kündigung zugestimmt hat ?
Erstellt am 19.05.2006 um 11:08 Uhr von p.g.
ich würde erst mal mit der BRV über Ihre Eigenmächtigkeiten sprechen. Wenn Sie noch kein Seminar über Betriebsratsarbeit besucht hat sollte Sie das schleunigst tun.
Ansonsten so verfahren wie von Gevatter beschrieben.