Wahlberechtigung bei Wiedereinstellung
Sind eigentlich Arbeitnehmer, welche gekündigt wurden und nach über 6 Monaten wieder eingestellt werden noch wahlberechtigt? Also zählt die vorherige Unternehmenszugehörigkeit (mehrere jahre) oder wird erst ab dem Zeitpunkt der Wiedereinstellung die Unternehmenszugehörigkeit gezählt? (zum Wahlzeitpunkt nur wenige Tage)
Im voraus vielen Dank!
Community-Antworten (2)
19.05.2006 um 10:42 Uhr
Eine Wiedereinstellung ist ein neues Arbeitsverhältnis (es sei denn, die Wiedereinstellung erfolgt wegen eines Rechtsstreits, bei dem die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen festgelegt wurde).
Wahlberechtigt ist man dann ab dem ersten Arbeitstag nur wählbar st man erst nach den 6 Monaten
19.05.2006 um 11:39 Uhr
@Viktor, es gibt Ausnahmen siehe hierzu Fitting 23 Aufl. § 8 RN 40
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