Erstellt am 19.05.2006 um 08:42 Uhr von viktor
Eine Wiedereinstellung ist ein neues Arbeitsverhältnis (es sei denn, die Wiedereinstellung erfolgt wegen eines Rechtsstreits, bei dem die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen festgelegt wurde).
Wahlberechtigt ist man dann ab dem ersten Arbeitstag nur wählbar st man erst nach den 6 Monaten
Erstellt am 19.05.2006 um 09:39 Uhr von p.g.
@Viktor,
es gibt Ausnahmen
siehe hierzu Fitting 23 Aufl. § 8 RN 40