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Darf der Schwerbehindertenbeautragte an allen BR-Sitzungen teilnehmen?

F
Fritz
Nov 2016 bearbeitet

Kann mir jemand den Paragraphen nennen, in dem steht, daß der Schwerbehindertenbeauftrage an ALLEN Sitzungen des Betriebsrates teilnehmen darf?

Oder steht das so nirgendwo?

3.53103

Community-Antworten (3)

K
Katarin

18.05.2006 um 20:13 Uhr

Hallo Fritz, siehe beil. Link: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__32.html hier wird auch auf das SGB IX mit entsprechendem § verwiesen. In den Kommentaren zum BetrVG stehen verschiedene weitere Erläuterungen. Du kannst auch z.B. bei Google die Stichworte eingeben und dich da informieren! Abendgruß von Katarin

N
Nachthase

19.05.2006 um 05:56 Uhr

Hallo Fritz,

das geht auch einfacher: § 32 BetrVG

Gruß Nachthase

SS
SBV Schmitt

20.05.2006 um 00:22 Uhr

SGB IX, § 95 Absatz 4

Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personalrats und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen; sie kann beantragen......

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