Hallo Z.Ickig
So ganz komme ich da nicht hinter. Wenn die RN nur auf das Mitbestimmungsrecht, bzw. Betriebsvereinbarungen abzielt, dann denken wir das mal durch. Wenn ausschließlich die Tarifbindung des ArbGeb. genügt, dass Mitbestimmungsrecht des BR zu Gunsten des TV außer Kraft zu setzen, dann muss es doch zwangsweise bedeuten, das alle ArbN durch den Tarifvertrag geschützt sind. Ansonsten würde es ja bedeuten, dass in einem tarifgebundenen Betrieb die tarifgebundenen Mitarbeiter durch den Tarifvertrag geschützt sin. Dagegen jedoch die nicht tarifgebundenen Mitarbeiter in diesem Betrieb noch nicht mal durch das Mitbestimmungsrecht des BR einen Schutz erfahren.
Nichts anderes sagt der Inhalt der genannten Randnummer aus, sofern hier nur die Mitbestimmung gemeint ist.
Auch im Tarifvertragsgesetzt steht in §3 Abs (2): „Rechtsnormen des Tarifvertrages über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen gelten für alle Betriebe, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist.“
Es ist zwar immer überall die Rede von tarifgebundenen Vertragsparteien, aber ich habe nirgendwo in Gesetzestexten oder Kommentaren eine explizite Aussage gefunden, dass die Mitgliedschaft des ArbN. in einer Gewerkschaft Vorraussetzung für seine grundsätzliche Tarifverbundenheit ist. Ausnahme hier ist TVG §3 Abs. (1), der jedoch nur auf Tarifvertragsparteien abzielt, z.B. die Gewerkschaft selber.
Versteh mich nicht falsch, der Gedanke gefällt mir auch nicht. Wer meint, der Beitrag für die Gewerkschaft sei zu hoch, oder Gewerkschaften sind überflüssig, sollte nicht von deren Verhandlungserfolg profitieren können. Nichtsdestotrotz habe ich bisher keine Grundlage dafür gesehen, die Nichtgewerkschaftsmitglieder außen vor zu lassen. Bin aber über jeden Hinweis dankbar.
Einige Artikel von z.B. der IG Metall, oder diversen Zeitungen kenne ich zum Teil, aber auch da werden keine Gesetzesgrundlagen genannt, sondern nur der allgemeine Konsens wiedergegeben, wonach eben nur die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft Tarifvertragsverbundenheit bedeutet. Was aber zu beweisen wäre.
Ich hoffe, dass ich nur zu dumm zum Suchen bin. :-)