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Lohndumping bei sogen. Aushilfen

D
didius
Jan 2018 bearbeitet

An alle BR,

das die Kollegen, die neu eingestellt werden, nur noch nach Tarif eingruppiert werden ist mir nun klar. Dafür wird der neue Bwetriebsrat sorgen. Aber was ist mit den restlichen 30 Kollegen, die mit 6,20€ Brutto abgespeist werden, ohne geregelte Wochenarbeitszeit, Urlaubsanspruch, Nachtdienstzulage, Sonntagdienstzulage, Feiertagszulage etc. Auch wenn diese nicht in der Gewerkschaft sind, sind diese Zustände aus meiner Sicht nicht haltbar. Wie argumentiere ich am besten gegenüber der GF und welche rechtliche Möglichkeit bleibt dem BR? Schließlich werden wir nicht nur von Gewerkschaftsmitgliedern gewählt und außerdem muß man den jungen Kollegen ja auch plausibel machen, dass es sich lohnt, in die Gewerksch. einzutreten. Durch Nichtbeachtung des BR erreicht man dies meiner Meinung nach nicht.

Viele Grüße

Didius

3.43005

Community-Antworten (5)

P
packer

18.05.2006 um 17:14 Uhr

hi didus,

ich hoffe ich habe deine frage richtig verstanden. so wie es aussieht hast du sie dir auch selbst beantwortet. rechtlichern anspruch haben die nichtmitglieder nun mal nicht! das ist auch nur gerecht aus meiner sicht, da wir ja auch gewerkschaftsbeiträge zahlen um etwas zurückzubekommen. für die anderen, die nicht in die gewerkschaft eintreten wollen, kann der BR aber auch keine Lohnsachen aushandeln, das ist individualrecht und muß von jedem einzelnen mit dem AG verhandelt werden. wenn der TV hier öffnungsklauseln enthält, ist es natürlich möglich... soweit meine einschätzung ohne kenntnis der genauen lage.

gruß, packer

S
s.f.h.

18.05.2006 um 20:51 Uhr

Hallo packer

Im aktuellen Fitting §87 / RN 42 steht was anderes. "Eine tarifliche Regelung muß für den Betrieb gelten. Ist ein Tarifvertrag nicht allgemeinverbindlich, genügt die Tarifbindung des ArbGeb., unabhängig davon, ob und wieviele betriebszugehörige ArbN tarifgebunden sind..."

Oder verstehe ich hier etwas falsch?

Z
Z.Ickig

19.05.2006 um 10:30 Uhr

Oder verstehe ich hier etwas falsch?

Ja. Die Kommentierung des § 87 stellt an dieser Stelle nur darauf ab, den Vorrang von Gesetz und Tarifvertrag vor Betriebsvereinbarungen zu regeln. Durch zwingende tarifliche Regelungen wird nämlich die Mitbestimmung des BR ausgeschlossen. Wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist, genügt dies, um das MBR auszuschließen; dazu kommt es nicht darauf an, ob und wieviele Arbeitnehmer tarifgebunden sind. Mit Ansprüchen der Beschäftigten aus einem TV hat das nichts zu tun.

P
packer

19.05.2006 um 20:08 Uhr

@ zickig

so sehe ich das auch, bin nach der frage von didus davon ausgegangen, daß der AG in keinem AG-verband ist...

S
s.f.h.

20.05.2006 um 14:54 Uhr

Hallo Z.Ickig

So ganz komme ich da nicht hinter. Wenn die RN nur auf das Mitbestimmungsrecht, bzw. Betriebsvereinbarungen abzielt, dann denken wir das mal durch. Wenn ausschließlich die Tarifbindung des ArbGeb. genügt, dass Mitbestimmungsrecht des BR zu Gunsten des TV außer Kraft zu setzen, dann muss es doch zwangsweise bedeuten, das alle ArbN durch den Tarifvertrag geschützt sind. Ansonsten würde es ja bedeuten, dass in einem tarifgebundenen Betrieb die tarifgebundenen Mitarbeiter durch den Tarifvertrag geschützt sin. Dagegen jedoch die nicht tarifgebundenen Mitarbeiter in diesem Betrieb noch nicht mal durch das Mitbestimmungsrecht des BR einen Schutz erfahren. Nichts anderes sagt der Inhalt der genannten Randnummer aus, sofern hier nur die Mitbestimmung gemeint ist.

Auch im Tarifvertragsgesetzt steht in §3 Abs (2): „Rechtsnormen des Tarifvertrages über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen gelten für alle Betriebe, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist.“

Es ist zwar immer überall die Rede von tarifgebundenen Vertragsparteien, aber ich habe nirgendwo in Gesetzestexten oder Kommentaren eine explizite Aussage gefunden, dass die Mitgliedschaft des ArbN. in einer Gewerkschaft Vorraussetzung für seine grundsätzliche Tarifverbundenheit ist. Ausnahme hier ist TVG §3 Abs. (1), der jedoch nur auf Tarifvertragsparteien abzielt, z.B. die Gewerkschaft selber.

Versteh mich nicht falsch, der Gedanke gefällt mir auch nicht. Wer meint, der Beitrag für die Gewerkschaft sei zu hoch, oder Gewerkschaften sind überflüssig, sollte nicht von deren Verhandlungserfolg profitieren können. Nichtsdestotrotz habe ich bisher keine Grundlage dafür gesehen, die Nichtgewerkschaftsmitglieder außen vor zu lassen. Bin aber über jeden Hinweis dankbar. Einige Artikel von z.B. der IG Metall, oder diversen Zeitungen kenne ich zum Teil, aber auch da werden keine Gesetzesgrundlagen genannt, sondern nur der allgemeine Konsens wiedergegeben, wonach eben nur die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft Tarifvertragsverbundenheit bedeutet. Was aber zu beweisen wäre.

Ich hoffe, dass ich nur zu dumm zum Suchen bin. :-)

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