Erstellt am 18.05.2006 um 14:06 Uhr von Kölner
@Lucy
Was denkst Du?
Ich denke, dass das geht:
- Verletzung der vertraglichen Pflichten
- Verletzung der vertraglichen Nebenpflichten
- Vorspielung falscher Tatsachen/Täuschung
- Leistungsbetrug
- Leistungserschleichung
- ...
Erstellt am 18.05.2006 um 14:19 Uhr von p.g.
Im BBiG § 22 steht:
Nach der Probezeit kann das Berufsaubildungsverhältniss nur gekündigt werden
1. aus einem wichtigen Grund ohne einhalten einer Kündigungsfrist.
würde mich auch Interessieren was wichtige Gründe sind.
Erstellt am 18.05.2006 um 14:20 Uhr von p.g
Sorry, komme zu spät mit meiner Antwort/Frage
Erstellt am 18.05.2006 um 14:21 Uhr von nidis
Hallo Lucy!
Hier greift der § 15 des BBiG.
Der AG kann kündigen "aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist".
Dies muß schriftlich und unter Angaben des Kündigungsgrundes geschehen.
Und am wichtigsten: Der AG darf nur innerhalb von zwei Wochen nach bekannt werden der Kündigungsgründe kündigen.
Danach geht nichts mehr.
Gruß nidis
Erstellt am 18.05.2006 um 14:24 Uhr von p.g.
@nidis
§ 15 regelt was anderes
Erstellt am 18.05.2006 um 14:27 Uhr von p.g.
@Kölner,
kannst Du mir einen Tip geben wo ich das genau nachlesen kann.
Erstellt am 18.05.2006 um 14:36 Uhr von Kölner
@p.g.
GewO, BGB, AO, StGB, EStG, SGB III
Wäre aber wahnsinnig aufwändig!
Erstellt am 18.05.2006 um 14:37 Uhr von nidis
@ p.g.
Also ich weis nicht was du für ein BBiG hast, aber im § 15 ist die Kündigung geregelt.
§ 22 wird die Eignung der Ausbildungsstätte erläutert.
Erstellt am 18.05.2006 um 14:39 Uhr von Kölner
@nidis
Bist Du Dir da ganz sicher...?
Hast Du vielleicht eine ganz alte Version aus der Zeit vor 2005? Du hast!
Erstellt am 18.05.2006 um 14:45 Uhr von p.g.
Also ich glaube meinem BBiG und der hat nur 7,-€ gekostet.
68. Auflage 2006 :-)
@Kölner, Danke
Erstellt am 18.05.2006 um 15:07 Uhr von nidis
@ kölner
Ups. Habe noch eine alte Auflage von 2004.
Sollte ich mal erneuern.
@p.g.
nehme alles zurück.
Aber vom Inhalt her ist doch hoffentlich der alte § 15 und der neue § 22 identisch oder ?
Gruß nidis