Erstellt am 17.05.2006 um 23:03 Uhr von Heine
Nein! Der BR muss nicht informiert werden.
Erstellt am 18.05.2006 um 06:05 Uhr von Frank B.
Nein, muss er nicht. Die meisten Arbeitgeber machen dies aber, damit im Falle einer Kündigung der BR "gut informiert" ist.
Erstellt am 19.05.2006 um 11:31 Uhr von Moselboy38
Der Betriebsrat muß informiert werden eine woche vor der Abmahnung und hat dann diese woche zeit sich zu melden bzw. einspruch einzulegen.
Erstellt am 19.05.2006 um 22:28 Uhr von Ramses II
Moselboy38,
kannst Du Deine persönliche Meinung auch nur annähernd und im geringsten irgendwie juristisch belegen?
Nein, kannst Du nicht, weil es wieder einmal völliger Blödsinn ist!
Erstellt am 19.05.2006 um 23:11 Uhr von Kölner
@Moselboy38
Die Kür zum uninformiertesten Forumteilnehmer ist Dir ja bereits sicher. Aber muss es hier sein?
Erstellt am 20.05.2006 um 17:36 Uhr von w-j-l
Jetzt säuft boy38 den Mosel schon vor dem Mittag.......
Erstellt am 20.05.2006 um 17:56 Uhr von Fayence
Eine gute 2003er Dornfelder Auslese kann es in der Tat nicht gewesen sein...
Erstellt am 20.05.2006 um 18:26 Uhr von w-j-l
Ich staune immer wieder über Dein Gedächtnis, wobei ich aber immer noch den Verdacht hege, dass es aus einem großen Stapel Papier besteht.
Den 2003er Dornfelder Auslese gibt es übrigens seit 2 Wochen auch aus dem Barrique. Da könnt ich mich reinlegen, wenn ich ihn nicht noch ein paar Jahre lagern wollte.......
Erstellt am 20.05.2006 um 19:25 Uhr von Fayence
Zu Deiner Beruhigung...
In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Gedächtnisleistung... ;-)))