vor 3 Jahren haben wir aus dem Betriebrat Mitglieder in den Ausichtsrat entsandt. Nach der in diesem Jahr durchgeführten neuen Betriebsratswahl legten einige der entsandten Betriebsräte ihr Aufsichtsratsmitglieder nieder. Nun steht die Neubesetzung an. Weiß jemand ob eine Persönlichkeitswahl zwingend vorgeschrieben ist oder kann die Nachbesetzung der Aufsichtsratsmandate auch durch eine Listenwahl erfolgen?
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Aufsichtsrat Teil 1
Rechte und Pflichten kennen, Organisationsabläufe verstehen