Nachbestzung von Aufsichtsräten
Hallo zusammen, vor 3 Jahren haben wir aus dem Betriebrat Mitglieder in den Ausichtsrat entsandt. Nach der in diesem Jahr durchgeführten neuen Betriebsratswahl legten einige der entsandten Betriebsräte ihr Aufsichtsratsmitglieder nieder. Nun steht die Neubesetzung an. Weiß jemand ob eine Persönlichkeitswahl zwingend vorgeschrieben ist oder kann die Nachbesetzung der Aufsichtsratsmandate auch durch eine Listenwahl erfolgen?
Community-Antworten (1)
18.05.2006 um 12:16 Uhr
Sowohl Listen- als auch Persönlichkeitswahl möglich. Bei so was Gewichtigem wie Aufsichtsratwahl würde ich mich aber an Eurer Stelle mit den entsprechenden Gewerkschaften in Verbindung setzen.
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