Erstellt am 27.06.2018 um 12:12 Uhr von Pjöööng
Es müssen grundsätzlich alle BRM eingeladen werden.
Wenn dann zu wenige erscheinen ist der BR in jedem Falle noch beschlussfähig wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder erscheint.
Erstellt am 27.06.2018 um 13:19 Uhr von Erbsenzähler
Aber bitte aufrunden! Nicht die Hälfte (3,5 BRMs) sondern vier!
Erstellt am 27.06.2018 um 20:00 Uhr von basilica
Es muß mindestens die Hälfte der erscheinungspflichtigen BR-Mitglieder erscheinen (nach Fitting, § 33 BetrVG Rn 12). Wenn von Euch 7 also z.B. 3 in Urlaub sind, so sind diese 3 nicht erscheinungspflichtig sondern - genauso wie Kranke oder Seminarteilnehmer - rechtswirksam entschuldigt. Es müssen von den restlichen 4 mindestens 2 anwesend sein, um Beschlußfähigkeit zu erreichen. Da bei Stimmengleichheit ein Antrag abgelehnt ist, müssten in so einem Fall also beide zustimmen.