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Müssen Stimmzettelumschläge fest verschlossen sein?

K
Kurt
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben übermorgen Betriebsratswahl. Um im Vorfeld der Abstimmung und Auszählung vorbereitet zu sein stellen sich uns folgende Fragen:

Müssen bei einer Betriebsratswahl die Stimmzettelumschläge bei der Briefwahl verschlossen sein? Wie sieht das bei der eigentlichen Wahl aus? Muß man da Stimmezettelumschläge unbedingt benutzen oder reicht es aus, wenn der Wähler den Stimmzettel nach innen faltet und so einwirft? Wenn Umschläge benutzt werden müssen - müssen diese dann fest verschlossen = zugeklebt werden?

Es ist bei so einer Wahl wie in der Astronomie - kaum ist eine Frage gelöst tauchen mehrere neue auf;-)

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Community-Antworten (2)

P
pit47

17.05.2006 um 12:52 Uhr

Hallo kurt, die Stimmzettelumschläge müssen verwendet und verschlossen(zugeklebt) werden und gleich aussehen. Lese bitte auch den § 12 der WO 2001 zu diesen Thema.

RI
Ramses II

17.05.2006 um 14:28 Uhr

Pit47,

das ist doch wieder einmal falsch!

Die Wahlumschläge müssen nicht zugeklebt werden!

Lies bitte auch den § 12 der WO 2001 zu diesem Thema!

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