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Massenabmahnungen weil ein paar Wenige einen Fehler gemacht haben. Ist das zulässig?

WW
Willy Wichtig
Jan 2018 bearbeitet

Ist es zulässig das jeder Mitarbeiter einer Abteilung eine Abmahnung bekommt weil ein paar Wenige einen Fehler gemacht haben, der Verursacher aber nicht feststellbar ist ?

Hier im Betrieb haben 14 Mitarbeiter eine Abmahnung bekommen weil 2 oder 3 etwas falsch gemacht haben. Die Kontrolle hat auch versagt, Sonst wäre der Fehler aufgefallen.

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Community-Antworten (4)

H
Heinz

17.05.2006 um 12:28 Uhr

Abmahnungsgründe müssen genau benannt werden. Ist das nicht nachvollziehbar, detaillierte Gegendarstellung schreiben und zur Personalakte geben. Eine andere Möglichkeit ist die Abmahnung rauszuklagen. Da rate ich aber von ab, da damit oft das Klima zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem vergiftet wird. Ausnahme auch hier,- ich will sowieso gehen. An die Gegendarstellung, bzw Klage sind keine Fristen gebunden.

T
tramdriver

17.05.2006 um 12:32 Uhr

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass das unzulässig ist.

Eine Abmahnung ist eine ganz individuelle Angelegenheit. Sie muss zeitnah zum Vorfall erfolgen, das konkrete (!) Fehlverhalten des Einzelnen rügen und es müssen dem Einzelnen arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht werden.

Es scheint mir nicht möglich zu sein, diesen Ansprüchen bei einer Massenabmahnung, wie du sie beschrieben hast, gerecht zu werden.

M
Michael-W

17.05.2006 um 19:40 Uhr

@Heinz

gerade hier würde ich die Abmahnungen "rausklagen". Das ist doch mehr als zweifelhaft ob der AG mit diesen Abmahnungen vor dem Arbeitsgericht besteht. Und zum Thema vergiftetes Klima: Meinst Du das Klima ist besser wenn diese zu unrecht abgemahneten Mitarbeiter das einfach so auf sich sitzen lassen. Weisst den AG mal ordentlich in die Schranken.

Gruss Michael-W

T
tramdriver

17.05.2006 um 19:51 Uhr

Das Problem mit dem "rausklagen" ist hier doch, dass die einzelnen MA die Abmahnung herausklagen müssen. Einige werden es machen, andere werden sich sagen, dass sie keinen Rechtsstreit mit dem AG haben wollen.

Ihr solltet als BR an dieser Stelle auf den AG zugehen und ihn bitten, die Abmahnungen zurückzunehmen. Argumentativ lässt sich da sicher ein Weg finden, schliesslich können diese Abmahnungen gar nicht rechtens sein. Dazu zieht ihr am besten einen Anwalt hinzu, der euch die Argumente etwas aufbereitet.

(Vielleicht fällt mir morgen noch was ein, ich komme gerade von der Geburtstagsfeier meines Chefs.... ;-)

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