Hallo Nanu,
vielen Dank für die rasche Antwort.Nur meine Frage zielte nicht auf die Stellung eines Nachrückers ab,sondern,ob der BR Ddie Anzahl der Nachrücker auf maximal 2 von beispielsweise 4 reduzieren darf.Sollte nicht allen Nachrückern die Gelegenheit gegeben werden,an BR-Sitzungen nach Möglichkeit teilnehmen zu können.Und sei es auch um an der damit verbundenen Unkündbarkeit teilhaben zu können.
Gruß,
Mahtus