Erstellt am 26.06.2018 um 14:37 Uhr von celestro
"Ist das erlaubt, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass hierüber Stillschweigen vereinbart ist?"
Im Normalfall schon. Wenn es also nicht gerade um Gehälter von Managern geht etc., wo ein Konkurrent dann dem Unternehmen schaden könnte, ist das erlaubt.
Erstellt am 26.06.2018 um 15:35 Uhr von Bloody Beginner
Das Gehalt ist auch ein persönliches Datum und wer hat die Herrschaft über seine personenbezogenen Daten.....
Erstellt am 26.06.2018 um 15:59 Uhr von rsddbr
In dieser Frage gibt es ein Urteil des LAG MeckPomm vom 21.10.2009, Aktenzeichen 2 Sa 237/09. Dort wird folgender Leitsatz genannt:
"Eine Klausel, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, über seine Arbeitsvergütung auch gegenüber Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, ist unwirksam, da sie den Arbeitnehmer daran hindert, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Rahmen der Lohngestaltung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich geltend zu machen. Darüber hinaus verstößt sie gegen Art. 9 Abs. 3 GG."