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Betriebliche Arbeitszeit für einige MA ändern - worin besteht dabei die Mitbestimmung des BR?

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diana
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben in unserem Betrieb eine betriebliche Arbeitszeit bis 18.30 Uhr. Jetzt sollen einige MA für eine bestimmte Aktion bis 20 Uhr arbeiten.

Muß der BR jetzt zustimmen für die bestimmten MA wegen der Zeiten, oder macht man das allgemein?

Gruß Diana

3.06106

Community-Antworten (6)

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tramdriver

16.05.2006 um 18:16 Uhr

Verstehe ich es richtig, dass bei euch Überstunden anfallen? Da es sich um "eine bestimmte Aktion" handelt, sieht es wohl so aus.

Dann ist die Antwort ganz einfach: Jede einzelne Überstunde jedes Mitarbeiters muss normalerweise durch den BR genehmigt werden.

D
diana

16.05.2006 um 18:32 Uhr

Nein. Es sollte nicht als Überstunden sein. Alle MA im ganzen Haus gehen um 18.30 h. Niemand ist länger da. Als Info dazu. Wir sind ein Call Center und bearbeiten eingehende Gespräche

Für eine bestimmte Aktion ist es notwendig, daß wir ausgehende Gespräche führen, also Leute anrufen. Wegen Erreichbarkeit der Leute soll diese Aktion bis 20 h gehen. Wäre also nicht als Überstunden, sondern als Verschiebung der AZ bis 20 h.

Gruß Diana

T
tramdriver

16.05.2006 um 18:56 Uhr

Ein Blick ins Gesetz...

§87 BetrVG Abs. 1 Nr. 2 und 3: Mitbestimmungspflichtig sind Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausen, Verteilung auf die Wochentage, vorübergehende Verkürzung, Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit....

Wenn es also betriebsüblich ist, dass die Leute um 18:30 Uhr gehen, dann ist eine Arbeitszeit bis 20:00 Uhr eine Verlängerung. Oder?

D
diana

17.05.2006 um 16:54 Uhr

Das war mir schon klar, nur wollte ich wissen, ob man das einfach so allgemein zustimmt, oder nur für die Personen oder die Aktion, die betroffen sind?

H
häggi

17.05.2006 um 17:16 Uhr

Hallo Diana,

allgemein stimmt der Br nicht zu, sondern nur auf Antrag des AG, wo drin steht- wer,wann,und warum die AZ verlängertwerdeb soll. Der BR prüft im allgemeinen die Notwendigkeit,die Einhaltung des AZ-Gesetzes, ob es Zuschläge gibt und ob die KollegInnen mit der Mehrarbeit oder AZ-Änderung einverstanden sind.

D
diana

18.05.2006 um 14:37 Uhr

Danke für die Antwort. Jetzt weiß ich bescheid.

Gruß Diana

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