Wer und wie lange hat bei einer Wahl Kündigungsschutz?
Hallo, ich habe eine Leitende Stelle im Betrieb ( darf aber nicht einstellen, nicht Kündigen, und nicht über Gehälter ohne weiteres entscheiden), möchte einer der drei zu Wahlen einladenden Mitarbeiter sein, laut GWB habe ich dann Kündigungsschutz stimmt das? wenn ja wie lange hebe ich den? wenn ich zum Vorstand gewält werde, habe ich laut GWB Kündigungsschutz stimmt das? wenn ja wie lange hebe ich den?
Community-Antworten (9)
28.01.2010 um 22:00 Uhr
Wer ist leitender Angestellte???
Doch genau prüfen ob er wirklich leitender Angestellter ist
Checkliste: Prüfen Sie, ob es sich um einen leitenden Angestellten nach dem Betriebsverfassungsgesetz handelt. Achten Sie darauf, dass Sie wenigstens einen dieser Punkte mit „Ja“ beantworten können. Dann handelt es sich tatsächlich um einen leitenden Angestellten nach dem Betriebsverfassungsgesetz. http://www.4personaler.de/de/downloads/checkliste-leitende-angestellte_fz5g1jfj.html
Wer leitender Angestellter sein will, muss dies nachweisen können! Sofern ein Arbeitnehmer nicht darlegt, zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in einer Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt gewesen zu sein, gilt er nicht als leitender Angestellter. Es genügt nicht, nur vorzutragen, für Einstellungen und Entlassungen zuständig gewesen zu sein, darüber entschieden und entsprechende Vorgänge unterzeichnet zu haben, wenn der Betroffene hierfür keine weiteren Nachweise einreicht und sich aus dem Arbeitsvertrag keinerlei Anhaltspunkte für solche Zuständigkeiten ergeben.
LAG Köln, 29.6.2009 - Az: 5 Sa 22/09
Also, nach Deinen Angaben oben bist Du kein leitender, sondern höchstens "leidernder" Angestellte. Damit hats Du aktives und passives Wahlrecht und könntest einer der 3en sein.
Aber bitte nicht nur wegen des Temporären besonderen Kündigungsschutz!
28.01.2010 um 22:07 Uhr
erwin, du hast jetzt alles mögliche beantwortet, bloß nicht die frage
das erzähl ich dem waf-team-admin .-))
3mo und 6 mo kündigungsschutz wären drin
28.01.2010 um 22:30 Uhr
kriegsrat
Die Dauer des Kündigungsschutz habe ich bewusst nicht geschrieben.
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siehe meinen letzten Satz. Ich vermute leider hier den Grund des Interesses an einer Wahl.
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weil man dieses auch einfach nach lesen kann.
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um anderen auch noch ein Möglichkeit zum antworten zu geben ;-)))
Ich habe aus den Fragen heraus sehr oft leider das Gefühl, dass die aktuelle Situation und der besondere Kündigungsschutz zu oft die Triebfeder ist, was sehr schade ist. Auch weil viele Fragen einfach durch Nutzung der Suche hier oder den blauen Button oben links zu beantworten wären. Vom googeln einmal ganz abgesehen.
Vielleicht bin ich aber auch nur ein zu großer Idealist und nehme daher diese Themen zu ernst ;-(
28.01.2010 um 22:45 Uhr
genau
mit deiner argumentation und unter einbeziehung von google wären 95% aller fragen hier vollkommen sinnlos was sagt uns das ?
und "idealist" ist schon ein unterschied zu "moralist"
warum müssen betriebsräte oder die die es werden wollen die moralisch besseren menschen sein ?
28.01.2010 um 23:11 Uhr
kriegsrat
ich bin kein Moralist, sondern ein Idealist und sage was ich denke, auch wenn ich "schläge" dafür erhalte.
warum müssen betriebsräte oder die die es werden wollen die moralisch besseren menschen sein ?
Weil sie ja auch eine gewisse Vorbildfunktion haben sollten. So sehe ich als Idealist es auf alle Fälle.
28.01.2010 um 23:28 Uhr
erwin, idealisten sind träumer, die an der realität vorbeilaufen
(nur meine meinung)
gewisse ideale zu haben ist ja nicht verkehrt......
29.01.2010 um 10:48 Uhr
Hallo Leute,
ich bin wieder Idealist noch Moralist, ich bin Realist, und als Realist ist es einfach so, bekomme ein gutes Gehalt ( kann mich nicht beschweren ), habe ein relativ durchschnittlichen Arbeitskontakt mit der Betriebs/Geschäftsführung, bin aber ( und das ist die Treibkraft ) absolut gegen die Art der Behandlung des normalen Hilfsmitarbeiters, das ist der Grund warum ich empfohlen habe eventuel in den Bund einzutretten, natürlich haben die MA. auch gleich eine "Stelle" angeboten daher auch die Sicherheitsfragen, also es ist keines Falls eine Schutzfrage die einen von der Massenentlassung oder einen schlechten Mitarbeiter schutzen soll. Gruß
29.01.2010 um 11:13 Uhr
Was du suchst, findest du im KSchG §15 Absatz 3.
29.01.2010 um 11:33 Uhr
Danke neskia, ist sehr hilfreich gewesen.
Gruß
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