Hallo,
ich habe eine Leitende Stelle im Betrieb ( darf aber nicht einstellen, nicht Kündigen, und nicht über Gehälter ohne weiteres entscheiden),
möchte einer der drei zu Wahlen einladenden Mitarbeiter sein,
laut GWB habe ich dann Kündigungsschutz stimmt das? wenn ja wie lange hebe ich den?
wenn ich zum Vorstand gewält werde, habe ich laut GWB Kündigungsschutz stimmt das? wenn ja wie lange hebe ich den?