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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausschluss eines SBV aus der Sitzung

L
lutzbeier
Jun 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben seit kurzen 2 Betriebsteile und somit 2 Betriebsräte A und B. Vom Betriebsteil B ist der BR Vorsitzende gleich Vertrauensperson der schwerbehindertenvertretung und muss für die Sitzungen des Betriebsrates A mit eingeladen werden. Da habe ich aber ein Problem, da er ja als Doppelmandat und somit Informationen aus dem BR des Betriebsteiles A in den BR des Betriebsteiles B tragen kann. Kann ich die Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung bei Themen der Tagesordung des Raumes verweisen und gibt es da einen Paragraphen dazu ? Vielen Dank

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Community-Antworten (2)

C
celestro

25.06.2018 um 11:19 Uhr

Wieso kommt man auf die Idee, die SBV von B für BR-Sitzungen von A einzuladen ? Hat A keine eigene SBV ?

Ein Ausschluß dürfte nicht möglich sein ... wieso auch ? Der SBV darf aber natürlich nicht "tratschen".

B
BRHamburg

25.06.2018 um 11:47 Uhr

Wenn die SBV für beide Betriebsteile zuständig ist, hat sie auch das Recht an den Sitzungen teilzunehmen. Aber warum wählt ihr keine eigene SBV?

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