Hallo zusammen,

wir haben seit kurzen 2 Betriebsteile und somit 2 Betriebsräte A und B. Vom Betriebsteil B ist der BR Vorsitzende gleich Vertrauensperson der schwerbehindertenvertretung und muss für die Sitzungen des Betriebsrates A mit eingeladen werden. Da habe ich aber ein Problem, da er ja als Doppelmandat und somit Informationen aus dem BR des Betriebsteiles A in den BR des Betriebsteiles B tragen kann.
Kann ich die Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung bei Themen der Tagesordung des Raumes verweisen und gibt es da einen Paragraphen dazu ?
Vielen Dank