Erstellt am 13.05.2006 um 21:20 Uhr von Z.Ickig
Gemäß § 38 II BetrV G ist das freizustellende Mitglied vom BR zu wählen.
Also wäre der 1. Schritt, eine Tagesordnung für die Sitzung mit der Wahl des freizustellenden Mitglieds zu erstellen und form- und fristgerecht zur Sitzung einzuladen.
In der Sitzung ist dann zu wählen und das Ergebnis dem AG bekanntzugeben.
Vom Zeitpunkt der Bekanntgabe an hat dann der AG zwei Wochen Zeit, die Einigungsstelle anzurufen, wenn er das Wahlergebnis für unsachgemäß hält, also Einwände hat.
Tut er das nicht, dann bist du bei Fristablauf freizustellen.
Hilft dir das in etwa weiter?
Erstellt am 13.05.2006 um 21:38 Uhr von Fayence
Z.Ickig,
die Beratung mit dem AG würdest Du in diesem Fall also unter den Tisch fallen lassen? Ob das mal so gut ankommt?
Erstellt am 14.05.2006 um 16:28 Uhr von Z.Ickig
Nööö. so direkt natürlich nicht. Ich denke, man kann doch der Einfachheit halber die Beratung mit dem ArbG anläßlich der Verkündung des Wahlergebnisses abhalten; wenn er Einwände oder Bedenken hat, wird er damit sicher nícht hinter dem Berg halten.