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Möchte ich mich freistellen lassen. Welche Frist darf ich meiner GL stellen?

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didius
Jan 2018 bearbeitet

Bin in unserem Betriebsrat nach den letzten Wahlen unerwartet neuer Vorsitzender geworden. Der alte Betriebsrat hatte kein Mitglied frei gestellt (285 Mitarbeiter). Nun möchte ich mich freistellen lassen. Welche Frist darf ich meiner GL stellen, um mich komplett aus dem Dienst zu nehmen? Was ist noch zu beachten.

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Community-Antworten (3)

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Z.Ickig

13.05.2006 um 23:20 Uhr

Gemäß § 38 II BetrV G ist das freizustellende Mitglied vom BR zu wählen. Also wäre der 1. Schritt, eine Tagesordnung für die Sitzung mit der Wahl des freizustellenden Mitglieds zu erstellen und form- und fristgerecht zur Sitzung einzuladen.

In der Sitzung ist dann zu wählen und das Ergebnis dem AG bekanntzugeben. Vom Zeitpunkt der Bekanntgabe an hat dann der AG zwei Wochen Zeit, die Einigungsstelle anzurufen, wenn er das Wahlergebnis für unsachgemäß hält, also Einwände hat.

Tut er das nicht, dann bist du bei Fristablauf freizustellen. Hilft dir das in etwa weiter?

F
Fayence

13.05.2006 um 23:38 Uhr

Z.Ickig, die Beratung mit dem AG würdest Du in diesem Fall also unter den Tisch fallen lassen? Ob das mal so gut ankommt?

Z
Z.Ickig

14.05.2006 um 18:28 Uhr

Nööö. so direkt natürlich nicht. Ich denke, man kann doch der Einfachheit halber die Beratung mit dem ArbG anläßlich der Verkündung des Wahlergebnisses abhalten; wenn er Einwände oder Bedenken hat, wird er damit sicher nícht hinter dem Berg halten.

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