Eigene BR-Seiten im Intranet. Wie sind Eure Erfahrung zu diesem Thema?
Hallo zusammen, brauche mal wieder Eure Erfahrungen u. Euer Wissen... Wir haben bei uns im Betrieb ein Intranet wo natürlich auch sämtliche Zweigstellen die überall auf der Welt verteilt sind darauf zugreifen können. Der BR möchte jetzt gern seine Homepage in diesem Intranet insofern ausweiten, das er eine" BR-informiert Seite" erstellen möchte in der er Beschlüsse, BV´s etc. selbstständig veröffentlicht und pflegt. Die BL stellt sich da ein bißchen quer und ist der Meinung, wenn überhaupt muß alles von BL genehmigt werden bzw. zensiert werden. Jetzt möchte ich von Euch wissen ob es rechtliche Grundlagen um dieses in unserer Form umzusetzen gibt, und wie Eure Erfahrung zu diesem Thema ist.
Liebe Grüße von Nenyah...
Community-Antworten (3)
13.05.2006 um 17:46 Uhr
Hallo Nenyah, wenn bei Euch ein Intranet vorhanden ist, kann Euch der AG eine BR-Intranet-Seite nicht verweigern. Dazu gibt es auch entsprechende Urteile.
Zum Inhalt: Die Veröffentlichung von BV´s ist AG-Pflicht und nicht die des BR. Auf sonstige BR-Inhalte darf der AG keinen Einfluss nehmen.
Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht solltet Ihr zwingend darauf achten, dass auf Eure Intranet-Seite nur die von Euch vertretenen Kollegen zugreifen können.
Wenn Du "Intranet und Betriebsrat" in z.B. Google eingibst, wirst Du Urteile, Informationen etc. in Hülle und Fülle finden.
Gruß Fayence
13.05.2006 um 18:01 Uhr
In dieser Frage gibt es zumindest eine Entscheidung, auf die ich mich sofort beziehen kann, weitere sind mir nicht bekannt, da müsste ich erst Google bemühen.
Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit verbietet dem BR ganz generell, ohne Veranlassung durch den Arbeitgeber die Öffentlichkeit über innerbetriebliche Vorgänge zu informieren. Der BR ist deshalb auch nicht berechtigt, eine eigene Homepage im Internet einzurichten (ArbG Paderborn vom 29.01.98 - 1 BV 35/97). Hingegen bejaht das Arbeitsgericht in der gleichen Entscheidung die Berechtigung des BR, eine eigene Homepage im Intranet des Unternehmens einzurichten. Dagegen äußert sich in der Literatur (zu Recht) Mühlhausen (NZA 99,136)
Fraglich ist in eurem Fall, ob die in aller Welt verstreuten Niederlassungen überhaupt von euch vertreten werden und einen Informationsanspruch haben. Das erscheint eher zweifelhaft, denn das BetrVG gilt dort nicht, und die von abgeschlossenen BVs finden ebenfalls keine Anwendung. Insoweit könnte man sagen, dass es sich bei den Niederlassungen außerhalb Deutschlands eher um "Öffentlichkeit" handelt.
Die Bedenken eurer GL sind daher m.E. berechtigt.
14.05.2006 um 00:27 Uhr
@ Fayence ...vielen Dank noch mal, das Du mir hier schon so einige Male geholfen hast! Gruß Nenyah
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