Erstellt am 13.05.2006 um 15:46 Uhr von Fayence
Hallo Nenyah,
wenn bei Euch ein Intranet vorhanden ist, kann Euch der AG eine BR-Intranet-Seite nicht verweigern. Dazu gibt es auch entsprechende Urteile.
Zum Inhalt: Die Veröffentlichung von BV´s ist AG-Pflicht und nicht die des BR.
Auf sonstige BR-Inhalte darf der AG keinen Einfluss nehmen.
Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht solltet Ihr zwingend darauf achten, dass auf Eure Intranet-Seite nur die von Euch vertretenen Kollegen zugreifen können.
Wenn Du "Intranet und Betriebsrat" in z.B. Google eingibst, wirst Du Urteile, Informationen etc. in Hülle und Fülle finden.
Gruß
Fayence
Erstellt am 13.05.2006 um 16:01 Uhr von Z.Ickig
In dieser Frage gibt es zumindest eine Entscheidung, auf die ich mich sofort beziehen kann, weitere sind mir nicht bekannt, da müsste ich erst Google bemühen.
Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit verbietet dem BR ganz generell, ohne Veranlassung durch den Arbeitgeber die Öffentlichkeit über innerbetriebliche Vorgänge zu informieren. Der BR ist deshalb auch nicht berechtigt, eine eigene Homepage im Internet einzurichten (ArbG Paderborn vom 29.01.98 - 1 BV 35/97).
Hingegen bejaht das Arbeitsgericht in der gleichen Entscheidung die Berechtigung des BR, eine eigene Homepage im Intranet des Unternehmens einzurichten.
Dagegen äußert sich in der Literatur (zu Recht) Mühlhausen (NZA 99,136)
Fraglich ist in eurem Fall, ob die in aller Welt verstreuten Niederlassungen überhaupt von euch vertreten werden und einen Informationsanspruch haben. Das erscheint eher zweifelhaft, denn das BetrVG gilt dort nicht, und die von abgeschlossenen BVs finden ebenfalls keine Anwendung.
Insoweit könnte man sagen, dass es sich bei den Niederlassungen außerhalb Deutschlands eher um "Öffentlichkeit" handelt.
Die Bedenken eurer GL sind daher m.E. berechtigt.
Erstellt am 13.05.2006 um 22:27 Uhr von nenyah
@ Fayence
...vielen Dank noch mal, das Du mir hier schon so einige Male geholfen hast!
Gruß
Nenyah