Erstellt am 13.05.2006 um 11:01 Uhr von Kölner
@Juppi
Hüte Dich davor, bereits vor einem Wählerauftrag (also nach Abschluss der Wahl) pseudobetriebsrätlich aktiv zu werden.
Es wäre umsonst.
Ausserdem handelt im Sinne des BetVG ein Gremium und nicht ein einzelner BR!
Erstellt am 13.05.2006 um 17:52 Uhr von Kanimo
Hallo Juppi,
gibet es bei Euch einen Werksarzt ( Arbeitsmediziner und Sozialmedizin. Dieser könnte sich beratend einschalten und zur Seite stehen.
Mobbing ist nämlich gar nicht so leicht zu beweisen!
Also dasthema vorsichtig angehen.
Gruß Kanimo
Erstellt am 13.05.2006 um 19:13 Uhr von Fayence
Juppi,
nur zur Erinnerung; heute haben wird bereits den 13. Mai! Also nur noch 6x schlafen, dann ist Wahltag!
Wenn Du selber gemoppt wirst oder Dir das Urlaubsgeld gestrichen wurde, steht es Dir natürlich völlig frei, Deine ureigensten Interessen zu vertreten!
Ansonsten kann ich mich Kölner nur anschliessen, denn wahrscheinlich gewählte BR´s kommmen im BetrVG nicht vor!