Ab wann darf ich (noch nicht gewählt) aktiv werden?
Hallo Forumsteilnehmer, könnt Ihr mir helfen? Ich bin einer von drei WL. Wir haben erst am 19.5. unsere 1. Betriebsratswahl vorher gab es keinen. Da ich mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit in den BR gewält werde wollte von euch wissen. Kann ich jetzt schon etwas unternehmen bezüglich Mobbing oder der Streichung des Urlaubsgeldes gestern ? Und wenn ja, was muß ich als erstes tun?
Gruß Juppi
Community-Antworten (3)
13.05.2006 um 13:01 Uhr
@Juppi Hüte Dich davor, bereits vor einem Wählerauftrag (also nach Abschluss der Wahl) pseudobetriebsrätlich aktiv zu werden. Es wäre umsonst. Ausserdem handelt im Sinne des BetVG ein Gremium und nicht ein einzelner BR!
13.05.2006 um 19:52 Uhr
Hallo Juppi, gibet es bei Euch einen Werksarzt ( Arbeitsmediziner und Sozialmedizin. Dieser könnte sich beratend einschalten und zur Seite stehen. Mobbing ist nämlich gar nicht so leicht zu beweisen! Also dasthema vorsichtig angehen. Gruß Kanimo
13.05.2006 um 21:13 Uhr
Juppi, nur zur Erinnerung; heute haben wird bereits den 13. Mai! Also nur noch 6x schlafen, dann ist Wahltag!
Wenn Du selber gemoppt wirst oder Dir das Urlaubsgeld gestrichen wurde, steht es Dir natürlich völlig frei, Deine ureigensten Interessen zu vertreten!
Ansonsten kann ich mich Kölner nur anschliessen, denn wahrscheinlich gewählte BR´s kommmen im BetrVG nicht vor!
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