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Braucht jeder Bewerber zur BR-Wahl eigenen Stützunterschriften?

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Zappanox
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir sind in unserer Firma ca. 120 Beschäftigte und sind dabei einen BR zu gründen. Wir haben eine Persönlichkeitswahl vereinbart. Zur Wahl haben sich 12 Kollegen gestellt und wurden in die Wahlliste eingetragen. Meine Frage ist nun, braucht jeder einzelne der Kollegen Stützunterschriften und wenn ja wieviele. besten dank

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Community-Antworten (3)

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Fayence

13.05.2006 um 11:54 Uhr

Hallo Zappanox,

eine Persönlichkeitswahl kann bei Eurer Betriebsgrösse NICHT vereinbart werden! Wird vor Ablauf der Frist noch ein weiterer Wahlvorschlag eingereicht, kommt es zwingend zur Listenwahl. Das nur mal vorweg!

Stützunterschriften können nur für einen Wahlvorschlag geleistet werden. Auf diesem können ein oderer mehrere Kandidaten stehen. Jedem Leister einer Stützunterschrift müssen folglich alle Kandidaten dieses Wahlvorschlages bekannt sein. Somit darf dieser Wahlvorschlag nach der ersten Stützunterschrift nicht mehr verändert werden -keine KandidatInnen dazu geschrieben oder gestrichen werden.

Die Mindestanzahl der Stützunterschriften entspricht 1/20stel (101-120 = 6 ; 121 - 140 = 7).

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Sonja

13.05.2006 um 13:55 Uhr

Hallo Zappanox, Fayence hat Recht. Wird 5 Minuten vor Abgabefrist eine zweite Liste eingereicht, habt ihr automatisch Listenwahl!! Also aufgepasst. Wenn nur eine Vorschlagsliste eingereicht wird, gibt es automatisch Persönlichkeitswahl. Die Vorschlagslisten sind gleich.

Hier gibt es einen Mustervordruck für eine Vorschlagsliste http://www.betriebsratswahl.de/downloads/formulare/115b_VorschlagslisteZurBetriebsratswahl.rtf

Bitte auf folgendes achten: Alle aufgeführten Bewerber/innen müssen am Wahltag wählbar sein (§ 8 BetrVG z.B. am Wahltag 18 Jahre und mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein usw.)

Die Vorschlagsliste muss von mindestens einem Zwanzigstel (5%) der wahlberechtigten Arbeitnehmer unterzeichnet sein.

vorsichtshalber ein paar Unterschriften mehr sammeln !!!

Jede Vorschlagsliste soll mindestens doppelt so viele Bewerber aufweisen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind (muß sie aber nicht).

Die Vorschlagsliste sollte vorsichtshalber untrennbar verbunden sein (z.B. zusammen geklebt).

Mein Tipp: Vor dem abgeben die Vorschlagliste kopieren, Original persönlich abgeben und Quittung auf der Kopie geben lassen

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zappanox

13.05.2006 um 19:02 Uhr

Danke erst einmal für die schnellen Antworten. Man will ja nix falsch machen, deshalb mögen vieleicht auch einige Fragen echt blöd vorkommen. Aber ich sage mal ganz ehrlich, den ganzen Tag arbeiten und sich dann noch durch zig Seiten mit Wahlvorschriften durcharbeiten...da geht irgendwann die Konzentration flöten und so frage ich lieber. Wir haben nun also eine Liste, da stehen sowohl die Kandidaten drauf, die der Chef-Etage wohlgesonnen sind, sowie auch wir, die etwas bewegen wollen. Somit haben wir nun eine Persönlichkeitswahl, korrekt? Und aus dieser Liste werden nun die 7 Kollegen für den BR gewählt!?

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