W.A.F. LogoSeminare

Wegen Verlagerung ins Ausland sollen wir unsere "Nachfolger" anlernen. Was tun?

S
Schilla63
Jan 2018 bearbeitet

Hallo habe eine heikle Frage. Im Juni sollen zu uns in den Betrieb Tschechen kommen ,die werden von unseren leuten angelernt. Hintergrund dafür ist,das einige Arbeitsplätze verlagert werden sollen, ins Ausland. Nun geht es um folgendes ,wir der BR und die Mitarbeiter wollen das sie angelernt werden, wollen aber nicht das Sie in die produktion mit eingreifen, da sie ja sonst Einstellungen gleich kommen. Gibt es eine rechtliche Handhabe.

2.72102

Community-Antworten (2)

K
Konrad

14.05.2006 um 21:15 Uhr

Wenn die neuen Kollegen in die Produktion eingreifen, sind sie Arbeitnehmer gem. § 5 BetrVG. Damit unterscheiden sie sich nicht mehr von den anderen Arbeitnehmern. Ihr habt Mitbestimmung. Wenn sie nicht in die Produktion eingreifen, sind sie auch keine Arbeitnehmer.

K
Kölner

14.05.2006 um 21:24 Uhr

@Konrad Was macht Dich da so sicher?

Ihre Antwort