Erstellt am 14.05.2006 um 19:15 Uhr von Konrad
Wenn die neuen Kollegen in die Produktion eingreifen, sind sie Arbeitnehmer gem. § 5 BetrVG. Damit unterscheiden sie sich nicht mehr von den anderen Arbeitnehmern. Ihr habt Mitbestimmung. Wenn sie nicht in die Produktion eingreifen, sind sie auch keine Arbeitnehmer.
Erstellt am 14.05.2006 um 19:24 Uhr von Kölner
@Konrad
Was macht Dich da so sicher?